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Richtlinie des BMF vom 10.01.2008, BMF-010314/0041-IV/8/2008
gültig von 10.01.2008 bis 31.12.2011
ZT-2500, Arbeitsrichtlinie "Verwaltung der Zollkontingente im Windhundverfahren"
Kontingentverwaltung- 10. Sonderfälle
- 10.19. Sonderbestimmungen für Kontingente für Schaf- und Ziegenfleisch
10.19.4. Definition von Zicklein
Im Zuge der Anwendung dieser Bestimmung wird zwischen "Zicklein" und Ziegen unterschieden. "Zicklein" im Sinne dieser Verordnung sind Ziegen bis zu einem Alter von einem Jahr (Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1563/2007).