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Erlass des BMF vom 21.06.2023, 2023-0.451.130, BMF-AV Nr. 75/2023 gültig ab 13.06.2023

Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen

Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Belgien und Österreich im Sinne des Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Belgien. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw. zur Rückerstattung von belgischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.
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