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Erlass des BMF vom 21.06.2023, 2023-0.451.130, BMF-AV Nr. 75/2023
gültig ab 13.06.2023
Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Belgien und Österreich im Sinne des Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Belgien. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw. zur Rückerstattung von belgischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.Dieses Dokument liegt nur im PDF-Format vor. Bitte klicken Sie hier.