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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0051-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 31.08.2008
VB-0800, Arbeitsrichtlinie Abfälle
- 3. Einfuhr aus Drittländern
3.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr
(1) Bewilligung zum Anschreibeverfahren können nur für Abfälle der grünen Liste, die zur Verwertung in die Gemeinschaft bewilligungsfrei (siehe Abschnitt 8.2.1.) eingeführt werden, erteilt werden.
(2) Für andere Abfälle und Altöle können Bewilligung zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen nicht erteilt werden.