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Richtlinie des BMF vom 15.02.2007, BMF-010314/0128-IV/8/2007
gültig von 15.02.2007 bis 27.02.2012
ZT-2500, Arbeitsrichtlinie "Verwaltung der Zollkontingente im Windhundverfahren"
Kontingentverwaltung- Einleitung
1.1. Kontingentstelle
Die Kontingentstelle ist bei der Zollstelle Suben des Zollamtes Wels eingerichtet.
Die Kontingentstelle ist für die Verwaltung jener Zollkontingente und Zollplafonds, die im Anwendungsgebiet (§ 3 ZollR-DG) beantragt werden, zuständig.
Verwaltung umfasst:
- Erfassung der im Anwendungsgebiet beantragten und an die Kontingentstelle weitergeleiteten Zollkontingente,
- Prüfung der Meldungen,
- Weiterleitung der Meldungen nach Brüssel,
- Prüfung der Ziehungsergebnisse aus Brüssel,
- Weiterleitung der Ziehungsergebnisse aus Brüssel,
- Mitteilung der erschöpften Zollkontingente,
- Mitteilung von Wiedereröffnungen von erschöpften Kontingenten oder rückwirkenden Kontingenteröffnungen oder Kontingentersetzungen,
- Auskunfterteilung über Zollkontingente und Zollplafonds sowohl für die Verwaltung als auch für die Wirtschaft, und
- Nacherhebung von Abgaben, Erstattung betreffend solche Nacherhebungen, nachträgliche Freigaben von Sicherheitsleistungen und Freigabe von Sicherheiten bei Zollkontingentabfertigungen.
Die Tätigkeiten der Kontingentstelle sind in Abschnitt 9 näher ausgeführt.