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Richtlinie des BMF vom 11.03.2007, BMF-010311/0048-IV/8/2007
gültig von 11.03.2007 bis 31.10.2009
VB-0720, Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit
- Tierarzneimittel
60.2. Verfahren
60.2.1. Umfang der Beschränkungen
(1) Die Bestimmungen dieses Anhangs sind bei der Einfuhr und hier nur bei der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr von Tierarzneimitteln anzuwenden. Tierarzneimittel ist jedes für Tiere bestimmte Arzneimittel.
(2) Die Bestimmungen über die Kontrolle von Tierarzneimitteln im Rahmen der Produktsicherheit treten zu den bereits bestehenden Beschränkungen der Arbeitsrichtlinie Arzneiwaren (VB-0230) bzw. der Arbeitsrichtlinie Tierimpfstoffe (VB-0231).