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Richtlinie des BMF vom 01.01.2009, BMF-010313/1158-IV/6/2008
gültig von 01.01.2009 bis 30.04.2016
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
Beachte
-
Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
- 2. Abfertigung
2.3. Ausfüllen des Carnet TIR
Der Carnetinhaber hat
- die Nrn. 6 bis 12 auf der ersten Umschlagseite des Carnet TIR und
- die Felder 2 bis 15 der für den Transport erforderlichen Trennabschnitte auszufüllen.
Er hat dabei die Anleitung für die Verwendung des Carnet TIR auf dem inneren Umschlagblatt zu beachten.