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Richtlinie des BMF vom 28.07.2007, BMF-010311/0081-IV/8/2007
gültig von 28.07.2007 bis 24.04.2008
VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel
- Einfuhr von Gelee-Süßwaren in Minibechern
20.4. Ausnahmen
Da den Beschränkungen nur zu gewerblichen Zwecken eingeführte Gelee-Süßwaren unterliegen, sind Einfuhren zum persönlichen oder privaten Gebrauch (z. B. im Post- oder Reiseverkehr) von den Beschränkungen ausgenommen (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7019").