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Richtlinie des BMF vom 01.02.2007, BMF-010220/0024-IV/8/2007
gültig von 01.02.2007 bis 31.03.2008
AL-1000, Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag
- Erlass zum Altlastensanierungsgesetz
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 2 Abs. 6
Beim Erdaushub müssen definitionsgemäß allfällige bodenfremde Bestandteile bereits beim Ausheben oder Abräumen enthalten sein; ein späteres Zumischen von bodenfremden Bestandteilen kann daher auch nicht zu einer Beitragsbefreiung gemäß § 3 Abs. 1a Z 5 für den dazu gemischten Teil führen.