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Richtlinie des BMF vom 01.02.2007, BMF-010313/0028-IV/6/2007
gültig von 01.02.2007 bis 30.04.2016
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
Beachte
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Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
Einleitung
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0911 (TIR) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 01.02.2007