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Anlage 3
Liste der Waren, die den Beschränkungen des Kriegsmaterialgesetzes unterliegen, geordnet nach KN-Codes
Bei den in dieser Anlage angeführten KN-Codes ist die Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Position) im Feld 44 der Zollanmeldung mit dem Dokumentenartencode "7499" anzugeben.
Warenkatalog
KN-Code |
Warenbezeichnung |
ex 2710 |
Flammöle (für Flammenwerfer), d. i. eine Zubereitung aus 90 bis 95 % Benzin und 5 bis 10 % Natriumpalmitat als Verdicker |
ex 3601 00 00 |
Treibladungen und Treibsätze für Raketen und andere Flugkörper mit Waffenwirkung, für Minen, Bomben und Torpedos sowie für die Munition für Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art, für Granat-, Minen- und Nebelwerfer und für Granatgewehre |
ex 3603 00 90 |
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ex 3604 90 00 |
Lawinenabschussraketen |
ex 7308 10 00 |
Brücken für Oberwasserkriegsschiffe, Unterseeboote und sonstige Wasserfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Panzerung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind |
ex 7308 20 00 |
Türme für Oberwasserkriegsschiffe, Unterseeboote und sonstige Wasserfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Panzerung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind |
ex 8401 |
Waren dieser Position für atomare Antriebsaggregate für Oberwasserkriegsschiffe, Unterseeboote und sonstige Wasserfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Panzerung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind |
ex 8402 |
Waren dieser Position für atomare Antriebsaggregate für Oberwasserkriegsschiffe, Unterseeboote und sonstige Wasserfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Panzerung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind |
ex 8406 10 00 |
Turbinen für atomare Antriebsaggregate für Oberwasserkriegsschiffe, Unterseeboote und sonstige Wasserfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Panzerung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind |
ex 8407 10 90 |
Triebwerke für Luftfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Ausrüstung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind und Antriebsaggregate für andere Flugkörper mit Waffenwirkung sowie für Minen, Bomben und Torpedos |
ex 8411 |
Triebwerke für Luft- und Raumfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Ausrüstung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind und Antriebsaggregate für Raketen und andere Flugkörper mit Waffenwirkung sowie für Minen, Bomben und Torpedos |
ex 8412 10 90 |
Triebwerke für Luft- und Raumfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Ausrüstung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind und Antriebsaggregate für Raketen und andere Flugkörper mit Waffenwirkung sowie für Minen, Bomben und Torpedos |
ex 8501 |
Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate, für Antriebsaggregate für Torpedos |
ex 8503 00 |
Teile für Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate, für Antriebsaggregate für Torpedos |
ex 8701 |
militärische Kraftfahrzeuge, die durch Bewaffnung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind (darunter fallen auch Kettenzugmaschinen für Geschütze) |
ex 8702 |
militärische Kraftfahrzeuge, die durch Bewaffnung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind |
ex 8703 |
militärische Kraftfahrzeuge, die durch Bewaffnung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind |
ex 8704 |
militärische Kraftfahrzeuge, die durch Bewaffnung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind |
ex 8705 90 80 |
militärische Kraftfahrzeuge, die durch Bewaffnung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind |
ex 8710 00 00 |
Panzer aller Art und Türme und Wannen für solche Panzer |
ex 8801 |
Luftfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Ausrüstung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind |
ex 8802 |
Luft- und Raumfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Ausrüstung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind |
ex 8803 |
Zellen (d. s. die Summe von Tragwerk, Rumpfwerk und Leitwerk) für Luft- und Raumfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Ausrüstung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind |
ex 8906 00 |
Oberwasserkriegsschiffe, Unterseeboote und sonstige Wasserfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Panzerung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind sowie Rümpfe für diese |
ex 9301 00 00 |
Kriegswaffen dieser Position, und zwar: |
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ex 9305 |
Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304, und zwar: |
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ex 9306 |
Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, und zwar: |
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sowie |
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