Richtlinie des BMF vom 11.07.2019, BMF-010310/0220-III/11/2019 gültig von 11.07.2019 bis 05.09.2021

UP-4760, Arbeitsrichtlinie Jordanien

12. Rechtsgrundlagen

12.1. Assoziationsabkommen

Beschluss 2002/357/EG, EGKS, Beschluss des Rates und der Kommission vom 26. März 2002 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits, ABl. Nr. L 129 vom 15.05.2002 S. 1

Beschluss 2005/735/EG, Beschluss des Rates vom 20. September 2005 über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union, ABl. Nr. L 283 vom 26.10.2005 S. 1

Beschluss 2005/736/EG, Beschluss des Rates vom 13. Dezember 2004 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union, ABl. Nr. L 283 vom 26.10.2005 S. 2

  • Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union, ABl. Nr. L 283 vom 26.10.2005 S. 3
  • Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits, ABl. Nr. L 283 vom 26.10.2005 S. 10

Beschluss 2006/67/EG, Beschluss des Rates vom 20. Dezember 2005 zum Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels, zur Änderung des Assoziationsabkommens EG-Jordanien und zur Ersetzung der Anhänge I, II, III und IV des Assoziationsabkommens sowie der Protokolle Nr. 1 und 2 zu dem Assoziationsabkommen, ABl. Nr. L 41 vom 13.02.2006 S. 1

  • Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels, zur Änderung des Assoziationsabkommens EG-Jordanien und zur Ersetzung der Anhänge I, II, III und IV des Assoziationsabkommens sowie der Protokolle Nr. 1 und 2 zu dem Assoziationsabkommen, ABl. Nr. L 41 vom 13.02.2006 S. 3

Beschluss 2006/508/EG, Beschluss Nr. 1/2006 des Assoziationsrates EU-Jordanien vom 15. Juni 2006 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 des Europa-Mittelmeer-Abkommens über die Bestimmung des Begriffs Erzeugnisse mit Ursprung in oder Ursprungserzeugnisse und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, ABl. Nr. L 209 vom 31.07.2006 S. 30

  • Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs Erzeugnisse mit Ursprung in oder Ursprungserzeugnisse und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, ABl. Nr. L 209 vom 31.07.2006 S. 31

Beschluss 2008/637/EG, Beschluss des Rates vom 18. Juni 2007 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien zur Änderung des Assoziationsabkommens EG-Jordanien, ABl. Nr. L 207 vom 05.08.2008 S. 16

  • Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien zur Änderung des Assoziationsabkommens EG-Jordanien, ABl. Nr. L 207 vom 05.08.2008 S. 18

Beschluss 2009/20/EG, Beschluss Nr. 1/2008 des Assoziationsrates EU-Jordanien vom 10. November 2008 hinsichtlich der Aufstellung eines Zeitplans für den Abbau der Zölle auf die in Anhang IV des Assoziationsabkommens aufgeführten Waren, ABl. Nr. L 9 vom 14.01.2009 S. 33

Beschluss 2010/90/EG, Beschluss des Rates vom 16. Juni 2008 über die Unterzeichnung eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls, ABl. Nr. L 40 vom 13.02.2010 S. 63

Beschluss 2010/575/EU, Beschluss Nr. 1/2010 des Assoziationsrates EU-Jordanien vom 16. September 2010 zur Änderung von Artikel 15 Absatz 7 des Protokolls Nr. 3 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, ABl. Nr. L 253 vom 28.09.2010 S. 60

Beschluss (EU) 2016/1315 des Rates vom 18. Juli 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss, der mit dem Europa- Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzt wurde, in Bezug auf eine vorübergehende Änderung des Protokolls Nr. 3 zu dem genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen als Reaktion zugunsten der vor dem Konflikt in Syrien flüchtenden Flüchtlinge zu vertretenden Standpunkt, ABl. Nr. L 208 vom 02.08.2016 S. 6

Beschluss Nr. 1/2016 des Assoziationsausschusses EU-Jordanien vom 19. Juli 2016 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und der Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um bestimmten Kategorien von Erzeugnissen, die in festgelegten Entwicklungsgebieten und Industriegebieten hergestellt werden und im Zusammenhang mit der Schaffung von Arbeitsplätzen für syrische Flüchtlinge und Jordanier stehen, die Ursprungseigenschaft zu verleihen [2016/1436], ABl. Nr. L 233 vom 30.08.2016 S. 6

Beschluss Nr. 1/2016 des Assoziationsrates EU-Jordanien vom 19. Dezember 2016 über die Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien [2016/2388], ABl. Nr. L 355 vom 24.12.2016 S. 31

Beschluss (EU) 2019/41 des Rates vom 3. Dezember 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im - mit dem Europa- Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten - Assoziationsausschuss zu einer Änderung des Protokolls Nr. 3 zu dem genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist, ABl. Nr. L 9 vom 11.1.2019 S. 114

Beschluss Nr. 1/2018 des Assoziationsausschusses EU-Jordanien vom 4. Dezember 2018 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und der Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um bestimmten Kategorien von Erzeugnissen, die im Hoheitsgebiet des Haschemitischen Königreichs Jordanien hergestellt werden und im Zusammenhang mit der Schaffung von Arbeitsplätzen für syrische Flüchtlinge und Jordanier stehen, die Ursprungseigenschaft zu verleihen [2019/42], ABl. Nr. L 9 vom 11.1.2019 S. 147

Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union, ABl. Nr. L 154 vom 12.6.2019 S. 30

12.2. Ursprungsprotokoll

Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs Erzeugnisse mit Ursprung in oder Ursprungserzeugnisse und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen, ABl. Nr. L 209 vom 31.07.2006 S. 31

Änderung des Protokolls Nr. 3, ABl. Nr. L 40 vom 13.02.2010 S. 63
(Anhang IVa = Sprachfassungen Erklärung auf der Rechnung; Anhang IVb = Sprachfassungen Erklärung auf der Rechnung EUR-MED)

Alternative Ursprungsregeln gemäß Beschluss Nr. 1/2018 des Assoziationsausschusses EU-Jordanien vom 4. Dezember 2018 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und der Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um bestimmten Kategorien von Erzeugnissen, die im Hoheitsgebiet des Haschemitischen Königreichs Jordanien hergestellt werden und im Zusammenhang mit der Schaffung von Arbeitsplätzen für syrische Flüchtlinge und Jordanier stehen, die Ursprungseigenschaft zu verleihen [2019/42], ABl. Nr. L 9 vom 11.1.2019 S. 147