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Richtlinie des BMF vom 01.01.2021, 2020-0.825.881
gültig von 01.01.2021 bis 31.12.2021
VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel
Anlage 10
Einfuhr von Erzeugnissen, die Milch, Milcherzeugnisse, Soja oder Sojaerzeugnisse enthalten, mit Ursprung in oder Herkunft aus China (aufgehoben)
Die in dieser Anlage behandelten Einfuhrbeschränkungen auf Grund der
- Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 der Kommission über Sondervorschriften für die Einfuhr von bestimmten Erzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist, und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/798/EG,
bestehen nicht mehr, weil diese Verordnung durch die
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/170 der Kommission zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr von bestimmten Erzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist
mit Wirkung vom 8. Februar 2015 aufgehoben worden ist.