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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .VB-0320, Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht
- 1. Begriffsbestimmungen
1.3. Zweifelsfragen
(1) Bestehen in Angelegenheiten dieser Findok Zweifelsfragen, die durch die Zollämter nicht ausreichend geklärt werden können, bestehen keine Einwände, durch Rückfrage beim nächstgelegenen Grenztierarzt (siehe Anlage 2) bzw. in der Veterinärverwaltung im Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (siehe Abs. 2) eine entsprechende Klärung herbeizuführen.
(2) Die Veterinärfachbeamten des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend, Abteilung IV/B/5 (veterinärbehördliche Einfuhrkontrolle), Telefon-Nr. 01/711 00, Klappen 4816 oder 4833, sind wie folgt erreichbar:
Montag bis Freitag |
einschließlich folgender Feiertage: 6. Jänner, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August, 26. Oktober, 1. und 2. November, 8. Dezember; |
24. Dezember und |
Journaldienst von 08:30 bis 12:30 Uhr. |