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Richtlinie des BMF vom 01.10.2012, BMF-010311/0100-IV/8/2012
gültig von 01.10.2012 bis 31.12.2018
VB-0400, Arbeitsrichtlinie Waffen
- Vordruckmuster
Muster 9: Deaktivierungskennzeichen
Das - vom Bundesministerium für Inneres vergebene - Deaktivierungskennzeichen (Rautestempel) für ermächtigte Gewerbetreibende besteht aus einem Rautesymbol und einer innerhalb des Rautesymbols befindlichen Buchstaben- und Ziffernkombination. Diese Kombination individualisiert den jeweiligen ermächtigten Gewerbetreibenden, der die Deaktivierungskennzeichnung durchführt.
Der durch das Bundesministerium für Inneres für ein Deaktivierungskennzeichen zu verwendende Zahlenstock hat die Buchstaben- und Ziffernkombination A0 bis R9.
Das Deaktivierungskennzeichen ist maßlich wie folgt zu dimensionieren:
A:5 bis 10mm
B:80% von Maß "A"
C:Schrifthöhe 2 bis 3,5mm