Richtlinie des BMF vom 01.10.2012, BMF-010311/0100-IV/8/2012
gültig von 01.10.2012 bis 31.12.2018
VB-0400, Arbeitsrichtlinie Waffen
  • Vordruckmuster

Muster 9: Deaktivierungskennzeichen

Das - vom Bundesministerium für Inneres vergebene - Deaktivierungskennzeichen (Rautestempel) für ermächtigte Gewerbetreibende besteht aus einem Rautesymbol und einer innerhalb des Rautesymbols befindlichen Buchstaben- und Ziffernkombination. Diese Kombination individualisiert den jeweiligen ermächtigten Gewerbetreibenden, der die Deaktivierungskennzeichnung durchführt.

Der durch das Bundesministerium für Inneres für ein Deaktivierungskennzeichen zu verwendende Zahlenstock hat die Buchstaben- und Ziffernkombination A0 bis R9.

Das Deaktivierungskennzeichen ist maßlich wie folgt zu dimensionieren:

A:5 bis 10mm

B:80% von Maß "A"

C:Schrifthöhe 2 bis 3,5mm

Deaktivierungskennzeichen für ermächtigte Gewerbetreibende mit beispielhafter Buchstaben- und Ziffernkombination 

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:03.10.2012
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:Waffen
Stammfassung:BMF-010311/0040-IV/8/2007
Systemdaten: Findok-Nr: 27106.4
aufgenommen am: 03.10.2012 10:59:45
Dokument-ID: 00c7b86c-9390-4073-b8da-b601dd13fa70
Segment-ID: df28cc3c-a8d7-4049-8b1f-72214248939e
nach oben