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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0052-IV/8/2007 gültig von 01.03.2007 bis 05.05.2010

VB-0810, Arbeitsrichtlinie Schutz der Ozonschicht

  • 1. Begriffsbestimmungen

1.3. Rückgewinnung

Als Rückgewinnung gilt die Sammlung und Lagerung geregelter Stoffe, z. B. aus Maschinen, Geräten, Sicherheitsbehältern, während der Wartung oder vor der Entsorgung. Als zurückgewonnene geregelte Stoffe sind daher alle gebrauchten geregelten Stoffe anzusehen.