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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0041-IV/8/2007 gültig ab 01.03.2007

VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial

Die Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial (VB-0401) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Kriegsmaterialgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007