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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .VB-0350, Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutzmittel
0. Einführung
0.1. Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr aus Drittländern - in der Ausfuhr und in der Durchfuhr bestehen keine Beschränkungen - von Pflanzenschutzmitteln anzuwendenden Beschränkungen sind:
1.das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997Bundesgesetz über den Verkehr mit Pflanzenschutzmitteln und über Grundsätze für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelgesetz 2011), BGBl. I Nr. 6010/19972011,
2.die VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1107/2009 über die Einfuhrdas Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittel-Einfuhrverordnung), BGBl. Nr. 372und zur Aufhebung der Richtlinien 79/1991117/EWG und 91/414/EWG des Rates.
0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr
Im innergemeinschaftlichen Verkehr mit Pflanzenschutzmitteln bestehen keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.