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Richtlinie des BMF vom 25.04.2008, BMF-010311/0043-IV/8/2008 gültig von 25.04.2008 bis 04.05.2008

VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel

  • Einfuhr von Erdnüssen und daraus hergestellten Erzeugnissen mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika

70.4. Ausnahmen

Da den Beschränkungen nur zu gewerblichen Zwecken eingeführte Lebensmittel unterliegen, sind Einfuhren zum persönlichen oder privaten Gebrauch (z. B. im Post- oder Reiseverkehr) von den Beschränkungen ausgenommen (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7019"). Ferner unterliegen den Beschränkungen Sendungen nicht, die unter zollamtlicher Überwachung unmittelbar durch das Zollgebiet der Gemeinschaft durchgeführt werden. Für solche Sendungen besteht keine Verpflichtung zur Vorlage der im Abschnitt 70.3. angeführten Unterlagen.