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Richtlinie des BMF vom 29.04.2008, BMF-010302/0138-IV/8/2008
gültig ab 29.04.2008
AH-1120, Arbeitsrichtlinie Befreiungen
Die Arbeitsrichtlinie AH-1120 (Arbeitsrichtlinie Befreiungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 29. April 2008