Richtlinie des BMF vom 05.05.2020, 2020-0.278.235
gültig ab 05.05.2020
UP-7200, Arbeitsrichtlinie Singapur
2. Anwendungsbereich
Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet nur auf Ursprungserzeugnisse der EU oder Singapurs Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst das Gebiet der EU und das Gebiet Singapurs.