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Richtlinie des BMF vom 06.07.2009, BMF-010313/0522-IV/6/2009
gültig von 06.07.2009 bis 15.06.2014
ZK-0280, Arbeitsrichtlinie Zollwert
Beachte
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Abschnitt 4. und Abschnitt 8. wurden geändert, die Abschnitte 1.1.8.1., 2.5.4.1., 7.12. und 7.13.; wurden neu hinzugefügt. Weiters wurden einige Textkorrekturen und Formatierungen ohne inhaltliche Veränderung durchgeführt.
Einleitung
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0280 (Zollwert) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 28.9.2007