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Richtlinie des BMF vom 11.03.2007, BMF-010311/0048-IV/8/2007 gültig von 11.03.2007 bis 31.01.2013

VB-0720, Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit

 

 

0. Übersicht, Einführung

0.1. Einführung

(1) Der freie Verkehr von Produkten ist ein wesentliches Element des Europäischen Binnenmarktkonzeptes. Eine Barriere für diesen freien Verkehr sind spezielle nationale Rechtsvorschriften betreffend die Produktsicherheit. Dadurch können Handelshemmnisse entstehen, da an die Produkte unterschiedliche Sicherheitsanforderungen gestellt werden.

(2) Aus diesem Grund wurde seitens der EU ein Gesamtkonzept erstellt, dessen wichtigste Elemente ein Verfahren zur Prüfung von Produkten auf Konformität mit den einschlägigen Richtlinien und die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf diesen Produkten sind.

(3) Da ein Produkt in der Gemeinschaft nur in den Verkehr gebracht werden kann, wenn es mit den einschlägigen Rechtsvorschriften übereinstimmt, und angesichts der Beseitigung der Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft, ist es erforderlich geworden, dass alle Mitgliedstaaten bei der Ausübung von Einfuhrkontrollen vergleichbare Modalitäten anwenden, um jede Verzerrung zu vermeiden, die der Sicherheit und Gesundheit abträglich wäre.

(4) Eine Einbindung der Zollorgane in die Kontrolle der Übereinstimmung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen bzw. Produkten mit den geltenden Produktsicherheitsvorschriften wird seitens der EU daher gefordert.