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Richtlinie des BMF vom 11.01.2010, BMF-010314/0021-IV/8/2010
gültig von 11.01.2010 bis 26.11.2019
ZT-1600, Arbeitsrichtlinie Maschinen in Teilsendungen
0. Einführung
Zur Vermeidung von unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Anwendung der Allgemeinen Vorschrift (AV) 2a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN), in Verbindung mit der Zusätzlichen Anmerkung 3 zum Abschnitt XVI wurde eine Richtlinie ausgearbeitet, die die Vorgangsweise der Zollstellen bei der Abfertigung von Maschinen in Teilsendungen in Österreich regeln soll.