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Richtlinie des BMF vom 11.12.2009, BMF-010203/0704-VI/6/2009
gültig ab 11.12.2009
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000
- 10 Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 15 und 16 EStG 1988)
10.4 Zuwendungen an und von Privatstiftungen (§ 15 Abs. 3 EStG 1988)
Siehe StiftR 2009.
Randzahlen 4044 bis 4099: derzeit frei