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Richtlinie des BMF vom 13.12.2010, BMF-010311/0111-IV/8/2010
gültig von 13.12.2010 bis 13.12.2019
VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel
Die Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und des LebensmittelsicherheitsLebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG), BGBl. I Nr. 13/2006, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 25. April 2008