Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 28.09.2007, BMF-010313/0032-IV/6/2007
gültig von 28.09.2007 bis 15.06.2014
ZK-0280, Arbeitsrichtlinie Zollwert
0. Übersicht
0.1 Definition
Der Zollwert ist Grundlage der Abgabenerhebung nach dem Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften und nach besonderen Gemeinschaftsvorschriften im Warenverkehr.
Zollwert ist der Wert im Sinne der Artikel 28 bis 36 des Zollkodex (gemäß dem am 12. April 1979 in Genf unterzeichneten Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens).