Richtlinie des BMF vom 09.11.2010, BMF-010313/0516-IV/6/2010 gültig von 09.11.2010 bis 30.04.2016

ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren

  • 0. Übersicht, Einführung

0.4. Verbote und Beschränkungen

Die Anwendung von administrativen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten und Beschränkungen (zB Waffen, Kriegsmaterial, Suchtgifte, Nadelholz mit Rinde, lebende Tiere und tierische Erzeugnisse, Pflanzen und Pflanzenteile) sowie von Beförderungsbeschränkungen (zB nach dem Güterbeförderungsgesetz) wird durch die Anwendung des Versandverfahrens nicht berührt. Bei den Zollstellen sind daher weiterhin die allenfalls erforderlichen Bewilligungen, Zeugnisse und Bescheinigungen zu verlangen und die vorgeschriebenen Kontrollen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.