Richtlinie des BMF vom 29.12.2014, BMF-010311/0078-IV/8/2014 gültig von 29.12.2014 bis 31.08.2016

VB-0320, Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht

Anlage 2

Liste der veterinärbehördlichen Grenzübertrittstellen

1. Im Bereich des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien

Übertrittstelle

Telefon / Telefax /
E-Mail

Abfertigungs
zeiten

Kategorie

SCHWECHAT-FLUGHAFEN

01/7007-33484
01/7007-33409
gta.wien@bmg.gv.at

täglich
7.00-23.00

"andere Tiere" 1), umhüllte Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, umhüllte Erzeugnisse, die nur zum menschlichen Verzehr bestimmt sind

2. Im Bereich des Zollamtes Linz Wels

Übertrittstelle

Telefon / Telefax /
E-Mail

Abfertigungs
zeiten

Kategorie

LINZ-FLUGHAFEN

07221/6003471
07221/6003472
gta.linz@bmg.gv.at

Mo bis Fr:
7.00-21.008:00 18:00
Sa, So, Feiertag:
nach Voranmeldung

"andere Tiere", Hauspferde, Wildpferde, registrierte Equiden, umhüllte Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, umhüllte Erzeugnisse, die nur zum menschlichen Verzehr bestimmt sind

________________

1)Als andere Tiere gelten: alle lebenden Tiere außer Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hauspferden, Wildpferden und registrierten Equiden.