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Richtlinie des BMF vom 01.02.2007, BMF-010313/0028-IV/6/2007
gültig von 01.02.2007 bis 31.12.2008
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
Beachte
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Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
- 1. Allgemeines, Rechtsgrundlagen, Anwendungsmöglichkeiten und Begriffsbestimmungen
1.3. Anwendungsmöglichkeiten des Carnet TIR
1.3.1. Nach der Verkehrsart
Das TIR-Verfahren ist nur zur Verwendung im Straßenverkehr vorgesehen; im kombinierten Transport (Straße-Schiene und Straße-Wasserweg) kann es dann verwendet werden, wenn wenigstens ein Teilabschnitt auf der Straße verläuft.
Kombinierter Verkehr siehe Punkt 2.8.