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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .Französische Investment-Gesellschaften
Beteiligungen österreichischer Kapitalgesellschaften an französischen Investment-Gesellschaften (Sociétés d'Investissements à Capital variable - SICAV) erfüllen regelmäßig nicht die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit gemäß § 10 Z 5 KStG und § 63 BewG. Da die SICAV nach Ihrer Darstellung hauptsächlich Staatsanleihen und Wandelschuldverschreibungen in ihrem Anlagevermögen hält, da sonach der Unternehmensgegenstand der ausländischen Gesellschaft zu mehr als 25% im Verwalten von eigenen Forderungswertpapieren besteht, tritt die diesbezügliche Ausschlussklausel des § 7 Abs. 4 KStG in Wirksamkeit. Unter den gegebenen Umständen bedarf es keiner weiteren Untersuchung, ob eine SICAV einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist. Auf Abs. 4 des ho. Erlasses vom 6. Juni 1991, AÖF Nr. 184/1991, betr. luxemburgische SICAVs wird hingewiesen.
29. Jänner 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
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