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EAS-Auskunft des BMF vom 22.11.1991, H 2855/1/2-IV/4/91
gültig ab 22.11.1991
§ 48-BAO-Anträge sind gebührenfrei
EAS 132; 4800 § 48 BAO allg.
In Abkehr von der früheren gegenteiligen Ansicht werden Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 48 BAO nunmehr gem. § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 Gebührengesetz als gebührenfrei eingestuft.
22. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung: