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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .Tschechoslowakische Orchestergastspiele
Tschechoslowakische Orchester, die in Österreich mehrere Gastspiele absolvieren, unterliegen der inländischen Einkommensbesteuerung gemäß § 99 EStG; die Steuer ist in Höhe von 20% vom inländischen Veranstalter einzubehalten. Auf den "Orchestererlass", AÖF Nr. 230/1986, und das die inländische Steuerpflicht ausländischer Orchester bestätigende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. März 1990, 86/13/0177, wird hingewiesen. Informationen über die steuerliche Behandlung ausländischer Künstler im allgemeinen und ausländischer Orchester im besonderen sind ferner in SWI 1991, Nr. 9 und Nr. 11, abgedruckt.
Sofern dem inländischen Veranstalter Unternehmereigenschaft zukommt und ihm daher die Vorsteuerabzugsberechtigung zusteht, kann das ausländische Orchester von der Umsatzsteuerbefreiung gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 Gebrauch machen.
10. Dezember 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung: