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EAS-Auskunft des BMF vom 28.05.1991, 04 2022/6-IV/4/91
gültig ab 28.05.1991
Österreichische Gastlehrer in Frankreich
EAS 3; F Frankreich; 1582 Gastprofessoren und Grenzgänger
Die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (sowie die entsprechende Bestimmung des EStG 1972) für bestimmte Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gilt nur für aus österreichischen öffentlichen Mitteln stammende Beihilfen. Werden daher von der französischen Republik den gemäß Artikel 13 DBA-F in Frankreich steuerfrei gestellten Gastlehrern Unterstützungen ausgezahlt, unterliegen diese nach der geltenden Rechtslage in Österreich der Einkommensbesteuerung.
28. Mai 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung: