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Richtlinie des BMF vom 08.10.2013, BMF-010313/0408-IV/6/2013
gültig von 08.10.2013 bis 10.12.2014
ZK-1375, Arbeitsrichtlinie "Vorübergehende Verwendung Beförderungsmittel" - Inhaltsverzeichnis
Beachte
-
Änderung des Pkt. 5.2.2. Sonderfälle - Eigener Gebrauch. Verwendung von Firmenfahrzeugen durch andere Firmenangehörige
- Einleitung
- 0. ÜBERSICHT, EINFÜHRUNG
- 1. BEWILLIGUNG
- 2. ÜBERFÜHRUNG
- 3. BEFÖRDERUNG
- 4. BEENDIGUNG
- 4.0. Handelspolitische Maßnahmen
- 4.1. Anmeldung
- 4.2. Aufgabe
- 4.3. Ausgetauschte Teile
- 4.4. Eisenbahnfahrzeuge und Paletten gleicher Art
- 4.5. Abschluss des Verfahrens
- 5. ZULÄSSIGE FÄLLE
- 5.1. Straßen-, Luft- und Wasserfahrzeuge zur gewerblichen Verwendung
- 5.2. Straßen-, Luft- und Wasserfahrzeuge zum eigenen Gebrauch
- 5.3. Reit- oder Zugtiere und Gespanne
- 5.4. Schienenfahrzeuge
- 5.5. Paletten
- 5.6. Behälter
- 5.6.1. Behälter mit Identifizierungszeichen
- 5.6.2. Behälter ohne Identifizierungszeichen
- 5.6.3. Benutzung im Binnenverkehr:
- 5.7. Ersatzteile, Zubehör und übliche Ausrüstung