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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2010
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Die Regelbedarfsätze für das Kalenderjahr 2011 werden veröffentlicht durch die Info des BMF vom 19. Oktober 2010, BMF-010222/0166-VI/7/2010.
In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2010 heranzuziehen.
Altersgruppe |
0 - 3 Jahre |
Euro 177,-- |
3 - 6 Jahre |
Euro 226,-- |
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6 - 10 Jahre |
Euro 291,-- |
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10 - 15 Jahre |
Euro 334,-- |
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15 - 19 Jahre |
Euro 392,-- |
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19 - 28 Jahre |
Euro 492,-- |
Bezüglich der Voraussetzung für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in der Lohnsteuerrichtlinie 2002 (LStR 2002 Rz 795 bis Rz 804) verwiesen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2009