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Richtlinie des BMF vom 09.04.2013, BMF-010302/0026-IV/8/2013
gültig von 09.04.2013 bis 05.06.2013
AH-3210, Arbeitsrichtlinie Verteidigungsgüter - Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlagen
- 2A. Ausfuhr von Verteidigungsgütern
- 2A.1. Ausfuhrverbot
- 2A.2. Ausfuhrmöglichkeit mit Ausfuhrgenehmigung
- 2A.3. Ausfuhrmöglichkeit ohne Ausfuhrgenehmigung
- 2A.3.1. Jagd- und Sportgewehre, Revolver und Pistolen sowie Munition dafür
- 2A.3.2. Deaktivierte Schusswaffen
- 2A.4. Ausfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 2B. Ausfuhr von Waffen für Randfeuer-Hülsenpatronen
- 2B.1. Ausfuhrverbot
- 2B.2. Ausfuhrmöglichkeit mit Ausfuhrgenehmigung
- 2B.3. Ausfuhrmöglichkeit ohne Ausfuhrgenehmigung
- 2B.4. Ausfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 3A. Einfuhr von Verteidigungsgütern
- 3A.1. Einfuhrverbot
- 3A.2. Einfuhrmöglichkeit mit Einfuhrgenehmigung
- 3A.3. Einfuhrmöglichkeit für bestimmte Güter ohne Einfuhrgenehmigung
- 3A.4. Einfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 3B. Einfuhr von Waffen für Randfeuer-Hülsenpatronen
- 3B.1. Einfuhrverbot
- 3B.2. Einfuhrmöglichkeit mit Einfuhrgenehmigung
- 3B.3. Einfuhrmöglichkeit ohne Einfuhrgenehmigung
- 3B.4. Einfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 4A. Durchfuhr bei Verteidigungsgütern
- 4B. Durchfuhr bei Waffen für Randfeuer-Hülsenpatronen
- 5. Strafbestimmungen
- Abschnitte 6. bis 19.