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Info des BMF vom 07.11.2017, BMF-010302/0098-III/11/2017
gültig ab 07.11.2017
Information zur Arbeitsrichtlinien Chemiewaffen (AH-3310)
Die Arbeitsrichtlinie Chemiewaffen (AH-3310) wurde im Hinblick auf jene Länder, in die die Ausfuhr bzw. aus denen die Ein- und Durchfuhr von Chemikalien verboten ist, aktualisiert. Demzufolge ist nur noch die Ausfuhr nach bzw. Ein- und Durchfuhr von Chemikalien aus Israel, Nordkorea, Ägypten und Südsudan verboten.
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Chemiewaffen (AH-3310) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 7. November 2017