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Schlagworte: | AHS-Lehrer für Biologie und Chemie, Studienreise, Island, Werbungskosten, Mischprogramm, Kosten der Lebensführung, Allgemeininteresse, allgemein interessierende Programmpunkte, weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit, einigermaßen konkrete berufliche Verwertung |
Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Villach betreffend Einkommensteuer für 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben.
Der angefochtene Bescheid wird abgeändert.
Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches.
Die darin ausgewiesene Einkommensteuer von S 2.134,-- beträgt in €: € 155,08
Rechtsbelehrung
Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein.
Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben.
Entscheidungsgründe
Der Bw. ist AHS-Lehrer für Biologie und Chemie. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2000 machte er Werbungskosten von insgesamt S 39.847,-- (Monitor Nokia S 1804,60, Walcon Graphiere S 1.028,--, Fachliteratur, Büromaterial, Dienstreisen, Fortbildung, etc. S 37.014,30) geltend, darin enthalten die Kosten für die Teilnahme an einer "Studienreise" nach Island in Höhe von S 20.800,--.
Zur Islandreise legte der Bw. folgende Unterlagen bei:
1) Kursbesuchsbestätigung des Pädagogischen Institutes (in weiterer Folge "P I" genannt), 2) Schreiben des Naturwissenschaftlichen Vereines K (in weiterer Folge "NWV K" genannt), "Islandexkursion 2000", 3) Informationsblatt des NWV K über "Naturwunder rund um Island", 4) Teilnehmerliste Island, 15. bis 29. Juli 2000, 5) Liste der Haltepunkte sowie 6) Tagesprotokoll des DI H. P. und der M. P. vom 24.bis 27. Juli 2000.
zu 1) Kursbesuchsbestätigung:
Das P I des Bundes in Kärnten bestätigt dem Bw., Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium 9500 Villach,....
die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung Naturwunder rund um Island (Küsten, Gletscher und Vulkane) Island
Sonntag, 16. Juli 2000, 07:00 Uhr bis Sonntag, 30. Juli 2000, 20:00 Uhr.
zu 2) NWV K, "Islandexkursion ":
Termin: 15.7. - 29. 7. 2000, Studienerlebnisreise mit Flug, Bus und Schlafsackquartier/meist VP
1.Tag: Wien/Linz/Salzburg/Graz/Klagenfurt/Innsbruck/Zürich/Frankfurt/Berlin/ Dortmund/Dresden/Düsseldorf/Hamburg/Hannover/Köln/Leipzig/Keflavik/Island-Reykjavik. Flug von Österreich oder Deutschland nach Keflavik - Flugpläne und Transferzeiten lt. Infoblatt. Nach Ankunft am internationalen Flughafen Kefavik Transfer nach Reykjavik.
2. Tag: Reykjavik - Thingvellir - Saeberg. Fahrt von Reykjavik über Mosfellsheidi nach Thingvellir, wo auf einem von Spalten und Schluchten durchzogenen Lavafeld vor mehr als 1060 Jahren das älteste noch bestehende Parlament der Erde gegründet wurde - kurzer Spaziergang durch die Almannagja zum Wasserfall Öxaráfoss. Über die Hochlandroute Kalidatur (beim ersten Termin eventuell noch nicht offen), die den Gletschermassen des Langjökull folgt, geht es zu den Kaskaden der Hraunfossar und weiter nach Reykholt. In der Nähe von Reykholt befinden sich die ergiebigsten Heißwasserquellen der Welt in Deildartunga. Auf der Ringstraße gelangen wir über die Holtavavörduheide in den Hrú-tafjord, wo wir in Saeberg nächtigen.
3. Tag: Saeberg-Hrútafjord - Glaumbaer - Akureyri. Entlang der Halbinsel Vatnsnes, wo wir mit viel Glück Robben sehen, fahren wir weiter über Blönduós, in den Skagafjord-Distrikt, wo wir das interessante Volkskundemuseum von Glaumbaer besichtigen, das in einem alten Torfbauernhof untergebracht ist. Über die Öxnadalsheide gelangen wir schließlich nach Akureyri, der größten Stadt Nordislands.
4. Tag: Akureyri - Godafoss - Mývatn. Der Vormittag steht in Akureyri zur freien Verfügung - Möglichkeit für einen Spaziergang durch die Stadt oder zum Besuch des sehenswerten Botanischen Gartens. Anschließend Weiterfahrt zum Godafoss, dem "Götterfall", einem der eindruckvollsten Wasserfälle Nordislands, und an den Mývatn, wo wir dreimal nächtigen werden.
5. Tag: Mývatn. Der ganze Tag steht zur Erkundung der einzigartig schönen Naturwunder um den Mývatn oder "Mückensee" zur Verfügung. Am Morgen gelangen wir fast in des "Teufels Küche" - bei den Solfatarenfeldern von Námaskard und der Krafla. Speziell im Bereich der Leirhnjúkur-Spalte, einem der vulkanisch aktivsten Gebiete Islands, fühlt man sich am Puls der Evolution: Kochende Schlammpfuhle, dampfende scharze Lavafelder und bizarre Krater bestimmen hier das Bild. Direkt am Rand des Sees finden Sie die Lavaformationen eines erstarrten Lavasees in Dimmuborgier und unzählige Pseudokrater in Skútustadir. Wer sich für die reiche Vogelwelt des Mývatn interessiert (13 verschiedene Entenarten), kann mit Glück einige gute Beobachtungen am Ausfluss der Laxá machen.
6. Tag: Halbinsel Tjörnes - Àsbyrgi. Heute geht es zu auf die Halbinsel Tjörnes. Über Húsavik mit seiner schönen Holzkirche erreichen wird die Vogelfelsen am Axarfjord und die hufeisenförmige Schlucht Àsbyrgi, einstmals Fallstufe eines Wasserfalls, die in der Mythologie als Hufabdruck von Odins Pferd Sleipnir gilt. Entlang des Gletscherflusses Jökulsá á Fjöllum finden sich die Naturwunder des Nationalparks Jökulsarlgljufur, u. a. die einzigartigen Balasaltformationen von Hljódaklettar oder der Dettifoss, Europas mächtigster Wasserfall, der über 40 m tief in einen Canyon stürzt. Übernachtung in Àsbyrgi.
7. Tag: Àsbyrgi - Egilsstadir. Am Nordrand der Mývatn-Wüste geht es nach Grimsstadir und weiter in mondähnliche Landschaften - wir durchqueren die Mödrudalsfjallgardar sowie die Jökudalheidi, eine einst fruchtbare Weidelandschaft. Weiter entlang des Lögurinn, eines schönen Sees, zum Litlanessfoss. Bei guter Sicht sehen wir vielleicht auch den schönen Hengifoss. Hier besuchen wir aber auch Islands größten Wald bei Hallormsstadur - Übernachtung im Hotel Edda in Eidar.
8. Tag: Egilsstadir - Breiddalsvik - Ostfjorde - Stafafell. Fahrt entlang der Ostfjorde, die mit den einzigartigen steil aufragenden Berghängen jeden Besucher begeistern. In Stödvarfjördur besteht die Möglichkeit, die einzigartige Mineraliensammlung von Petra Sveins-dottir zu besuchen. Über den Berufjord und vorbei an den malerischen Fischerort Djúpivogur geht es schließlich nach Stafafell, wo wir heute übernachten.
9. Tag: Stafafell - Höfn - Jökulsarion - Wattfahrt - Ingólfshöfdi - Skaftafell - Kirkjubaejarklausur. Heute erwartet uns einer der grandiosesten Tage der Rundfahrt - entlang des Südrandes des Vatnajökull, mit mehr als 8.000 km2 Europas mächtigster Gletscher, geht es zum Jökulsarlon, einem atemberaubend schönen Eissee vor der Kulisse kilometerbreiter Gletscherzungen. Auf dem See, in dem tausende Eisberge schwimmen, kann man auch eine fakultative Bootsfahrt unternehmen (Preis ca. S 200,--/DM 30,--). Anschließend abenteuerliche Fahrt über das Watt nach Ingólfsjöfdi, wo Islands erste Siedler Ingolfur Arnarson seinen ersten Sommer verbrachte. Auf den Vogelfelsen sehen wir Papageientaucher, die man aus nächster Nähe beobachten kann. Weiterfahrt in den Nationapark Skatafell, der von Islands höchsten Bergen überragt wird. Den Nachmittag verbringen wir im ersten isländischen Nationalpark. Die Vielfalt der Landschaftstypen ist großartig: Hier finden wir weite Sanderflächen, Restbestände eines alten Birkenwaldes, eine interessante Flora, die speziell alpinen Charakter trägt, drei gewaltige Gletscherzungen, die man "hautnah" erleben kann, sowie herrliche Aussichtsberge, von denen man ein prächtiges Panorama genießen kann. Eine Kurzwanderung führt zum von Basaltsäulen eingerahmten Wasserfall Svartifoss. Über riesige Sanderflächen fahren wir nach Kirkjubaejarklustur. Übernachtung im Gemeinschaftshaus. 10. Tag: Kirkjubaejarklaustur - Eldgjá - Landmannalaugar. Weiter durch die weiten Lavaflächen der Eldhraun. Der moosbedeckten Landschaft erinnert an den größten Vulkanausbruch weltweit seit Menschengedenken im Jahr 1783. Am Nachmittag geht es in die Eldgjá, die längste vulkanische Spalte der Erde - kurze Wanderung zum Ófaerufoss, einem der schönsten Wasserfälle Islands. Über abenteuerliche Pisten, die teils Fluss- und Bachläufen folgen, erreicht man schließlich die Landmannalaugar, ein farbenprächtiges Gebiet aus Liparitbergen mit unzähligen heißen Quellen.
11. Tag: Landmannalaugar - Hella. Am Vormittag unternehmen wir eine schöne Wanderung in der Landmannalaugar, die uns auf einen Aussichtsberg mit Furmarolen und Solfartaren bringt, von dem aus sich ein grandioser Rundblick über diese einzigartige Region bietet. Auf dem Landmaannaleid geht es schließlich am Fuß der Hekla, Islands wohl berühmtesten Vulkan, nach Hella.
12. Tag. Hella - Thórsmörk. Auf einer furtenreichen Strecke, auf der wir mehrmals Bäche und Flüsse queren müssen, geht es ins Tal der Thórmörk, das seiner Schönheit wegen Gott Thor geweiht war. Hier in diesem Talkessel, der von drei Gletschern umrahmt ist, finden die Stakkholtsgjá, die wir auf einer Kurzwanderung erkunden, schöne Birkenwälder und prachtvolle Aussichtsberge, die wir besteigen können. Übernachtung der Ferdafelag-Hütte.
13. Tag. Thórsmörk - Hella - Gullfoss - Geysir - Reykjavik. Durch das Thjórsatal geht es nach Flúdir und weiter zum Gullfoss oder "Goldenen Wasserfall", einem der eindruckvollsten Wasserfälle Islands. Unweit davon im Hauka-datur stoßen wir auf die aktivsten Geysire Island - speziell der Strokkur lässt seine Wassersäule alle paar Minuten bis in 20 m Höhe schießen. Über Hveragerdi über die Hellisheidi kehrt man zurück nach Reykjavik.
14. Tag. Reykjavik. Tag zur freien Verfügung: Möglichkeit zu einem Spaziergang in Reykjavik, zu einem Ausflug zur "Blauen Lagune", zu einem Ritt auf Islandpferden oder zu einem Flug auf die Westmännerinsel Heimaey, die 1973 durch einen gewaltigen Vulkanausbruch erschüttert wurde.
15. Tag. Reykjavik - Österreich/Deutschland. Transfer zum internationalen Flughafen Keflavik, Rückflug nach Österreich oder Deutschland.
zu 3) Informationsblatt:
beinhaltet Informationen über Treffpunkt, Flugzeiten, Unterkunft, Transfers, etc.
zu 4) Teilnehmerliste Island 15.7. bis 29.7.2000:
Exkursionsteilnehmer (Anm.: Berufe wurden von Amts wegen ermittelt):
DI D. B. (Agrarökologe), Dr. K. D. (Steuerberater und Buchprüfer), Mag. F. D (Apothekerin), Mag. I. F. (HOL/Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Musik), J. F (Pensionist)., DI R. F. (Architekt), Mag. D. F.(AHS-Lehrerin/Biologie), Mag. M. F.(HBLA-Lehrerin/Geografie und Slowenisch), Dr. A. F., M. F. (Angestellte), Mag. E. G. (Pensionistin), J. G. (Angestellter), Mag. A. H. (HBLA-Lehrerin/ Biologie, Chemie, Physik), Mag. G. H. (HTL-Lehrer/Engisch, Turnen), H. K. (Pensionistin), E. K. (Pensionist), G. L., C. M. (Pensionistin), Dr. M. M. (AHS-Lehrerin/Geschichte, Philosophie, Psychologie), H. M. (Schülerin), DI H. P. (Leiter Forstinspektion/Pensionist), M. P., B. P. (Angestellte), Mag. M. P. (Angestellte), Mag. H. P. (AHS-Lehrerin/Geografie und Leibesübungen), B. R., F. R. (HOL/Mathematik, Musik, Naturgeschichte/Pensionist), E. S.(Pensionistin), Dr. L. S.(Beamtin für Ökologie), Mag. R. S. (AHS- Lehrer/Biologie), G. U. (BRD), H. U. (BRD), Mag. E. V. (AHS-Lehrerin/Biologie), Mag. C. W. (AHS-Lehrerin/Geografie und Wirtschaftskunde).
zu 5) Liste der Haltepunkte:
15.7.2000
Flug Klagenfurt - Frankfurt - Keflavik. Transfer nach Reykjavik.
Übernachtung in Hafnarfjördur, Gästehaus Berg.
16.7.2000
HP 1: Thingvellir (kurze Wanderung)
HP 2: nördlicher Teil - Kaldidatur, Photostopp
HP 3: Langjökur - Tourismus-Station, Mittagspause
HP 4: Nördlicher Teil - Kaldidatur, Kreuzung Richtung Borganes, Photostopp
HP 5: Hraunfossar, Wasserfälle
HP 6: Reykoöt, Snorri Sturluson
HP 7: Grabrok, Explosionskrater
HP 8: Quartier, Reykir - Saeberg, Farfuglaheimilid
17.7.2000:
HP 9: Vatnsnes, Hvamstangi, Photostopp
HP 10: Vatnsnes, Sauda, Schafpferch
HP 11: 2 km vo Hvitsekur, Photostopp
HP 12: Hvitserkur, Photostopp
HP 13: kurz vor dem Ort Hvitá, Island-Pferde
HP 14: Borgarvirki, Photostopp
HP 15: ca. 1 km nach Borgarvirki, Photostopp
HP 16: Blönduos, Mittagspause
HP 17: Glaumbaer, Museum
HP 18: Kotagil, kurze Wanderung in eine Schlucht
HP 19: Hraun, schönes Trogtal, Photostopp
HP 20: Akureyri, Quartier, Farfuglaheimilid Storhold 1 und Lonsá
18.7.2000
HP 21: Akureyri, Stadt und Botanischer Garten
HP 22: Ringstraße 1, östlich von Akureyri, Photostopp
HP 23: Godafoss
HP 24: Laxáness, Photostopp
HP 25: Myvatn, Kalfaströnd
HP 26: Quartier, Myvatn, Reykjahild, Ferdathjonusta Hild
19.7.2000:
HP 27: Straße zur Krafla, ober der Kieselgurfabrik, Photostopp
HP 28: Geothermalgebiet Hverir
HP 29: Viti, Krater
HP 30: Krafla
HP 31: Rabenstein-Rücken, Obsidian
HP 32: Mittagspause, Hotel Reynihild
HP 33: Dimmuborgir
HP 34: Skurustadir, Pseudokrater und ornithologischer Rundgang, Quartier, Myvatn, Reykjahlid, Ferdathjonusta Hlid
20.7.2000:
HP 35: Husavik, Einkauf, Stadtrundfahrt
HP 36: Halbinsel Tjörnes, Muschelschill bei Tjörneshöfn
HP 37: Küste zwischen Manarbakki und Bangastadir, Papageientaucher-Kolonie
HP 38: 2 km nach Bangastadir, Photostopp
HP 39: Hringsjá
HP 40: Richtfunkmast nach Hringsjá
HP 41: Hljodaklettar, eindrucksvolle Basaltformationen, "Basalt-Kirche"
HP 42: Quartier in Asbyrgi, Gästehaus Lundur
21.7.2000
HP 43: Asbyrgi, Schlucht, Abdruck des Hufes von Sleipnir
HP 44: Dettifoss
HP 45: Hrossaborg, Tuffkrate, Mittagspause
HP 46: Mödrudalur, höchstgelegener Bauernhof in Island, Kaffeepause
HP 47: Ringstraße 1, nach Mödrudalur, Langahlid, Erosionsgebiet
HP 48: Jökulsá á Brú, Brücke
HP 49: Egilstadir, Einkauf
HP 50: Quartier, Hotel Edda Eidar
22.7.2000
HP 51: Ostküste, Reydarfjördur, Photostopp
HP 52: Kolfreyjustadur/Faskrudsfjördur, Photostopp
HP 53: Hafranes, Leuchtturm
HP 54: Stödvarfjördur, Trockenfisch
HP 55: Stödvarfjördur, Mineraliensammlung Petra Sveinsdottir
HP 56: Ostküste, Berufjördur, Djupivogur, Mittagspause
HP 57: 11 km nach Djupivogur, beim Gehöft hamar, Basaltlagen, Photostopp
HP 58: Ostküste, Blábjörg
HP 59: Ostküste, Thvottá
HP 60: Ostküste, Lón, Singschwäne
HP 61: SE-Küste bei Höfn, Stokksnes
HP 62: Quartier, nördlich von Höfn, Edda Hotel
23.7.2000
HP 63: Südost -Küste, südlich des Breidamerkurjökull, Jökulsrlón, Schiff-Fahrt,
HP 64: Ringstraße 1, Fjallsjökull, Photostopp
HP 65: Flugvöllur, Mittagspause
HP 66: Wattfahrt von Fagurholsmyri zur Insel Ingolfshöfdi
HP 67: Svinafell, Tankstelle bei Abzweigung
HP 68: Kirkjugolf bei Kirkjubaejarklaustur, "Elfentanzplatz"
HP69: Quartier, Kirkjubaejarklaustur, Hotel Edda
24.7.2000
HP 70: Eldhraun, Moostrundra
HP 71: Laufskalavarta, Steinhäufchen
HP 72: Südküste, Vik, Einkauf, Pulloverfabrik
HP 73: Vik, Rynisdrangar, Stand mit üppiger Angelica-Vegetation
HP 74: Dyrhólaey
HP 75: Damm zur Halbinsel Dyrhólaey, Merensia maritima
HP 76: Skogafoss
HP 77: Hvolsvöllur, Sage-Haus der Njalls-Saga
HP 78: Quartier Laugaland Holtaskoli
25.7.2000
Fahrt in die Landmannalaugar
HP 79: Galtalaekjar, Burfell-Tafelberg, Photostopp
HP 80: Fossabrukkur, Photostopp
HP 81: "Landmannaleid"- Jölvahraun, Photostopp
HP 82: Landmannaleid, Kringla, Photostopp
HP 83: Pass Ljototipollur, Blick auf See
HP 84: Landmannalaugar, Campingplatz
HP 85: Landmannalaugar, Wanderung auf den Brennisteinsalda, 855 m
HP 86: Frostadtadavatn, Photostopp
HP 87: Hrauneyjar, Kaffeepause
HP 88: Thj´odveldisbaerinn, Torfhaus
HP 89: Hjálparfoss
HP 90: Straße 32, bei Gaukshofdi, Blick auf die Hekla
HP 91: Tankstopp bei Vegmát
HP 92: Quartier Laugaland Holtaskoli
26.7.2000
Fahrt in die Thornsmörkf
HP 93: Hvölsevellur, Einkauf
HP 94: Seljalandsfoss
HP 95: Tal des Markafljót, Langanes
HP 96: Gletscher Gigjökull, Wanderung zum Gletscher, Mittagspause
HP 97: Tal des Markafljot, Wanderung din die Schlucht Stakkholtsgjá
HP 98: Thorsmörk, Ferdafelag Hütte (Quartier)
HP 99: Wanderung auf den Valahnúkur
27.7.2000
HP 100: Tal des Markarfljót, kurze Pause
HP 101: zwischen Hvölsvellur und Hella, Erbebenspralten im Asphalt
HP 102: Ringstraße 1 bei Abzweigung zum Gullfoss, Bus kaputt, neuer Bus kommt
HP 103: Gullfoss
HP 104: Geysir (westlich vom Gullfoss)
HP 105: Hveragerdi, Pause
HP 106: Reykjavik, Quartier, Holabergi und "Hotel" Gardur
28.7.2000
HP 107: Reykjavik diverse Besichtigungen
29.7.2000
Transfer nach Keflavik, Flug über Frankfurt nach Österreich
zu 6) Tagesprotokoll des H. P. und M.P., in dem es - auszugesweise für den 24. Juli 2000 festgehalten - heißt:
0800: Nach " Dreizimmernacht"- Frühstücksbuffet im angeschlossenen Hotel "Kirkjubaejarklaustur" (2 Benediktinerklöster mit interessanter Vergangenheit). Wetter:
windstill bis leicht windig, ca. 15 Grad, Hochnebeldecke im Küstenbereich - Untergrenze zwischen 30 und 200 m. Guten Morgen und Ortsbeschreibung von Dr. J. M. - d.h. Beschreibung des Ausbruches im Lakigigargebiet von 1783, dem Lavafluss und seinen verheerenden Auswirkungen.
0920 - 0940:
HP. 70 "Eldraun Moostundra" Dr. H. Z.: Pionierpflanzen auf Lavastrom v. 1783.
Flechten auf trockenen, Moose auf feuchten Standorten. Moose sind Wasserspeicher, betreiben überwiegend vegetative Vermehrung, bilden direkte Pölster, die im Pionierstadium schwer von anderen Pflanzen überwachsen werden. Erst wenn Feinstoffgehalt zunimmt, weitere Pflanzen (Krautweide, Bärlapp, Wimpernfarn, Krähenbeere, Rauschbeere, Schneesteinbrech, Felsenschaumkraut, Zweifärbige Weide, zuletzt Zwergbirke und Moorbirke). Klimaxstadium wäre Moorbirkenwald. Dr. J. M. verweist auf schnell geflossene, blasenreiche Lava.
1010-1025
HP. 71" LAUFSKALAVARDA"
Zum Dank erfolgreicher Durchquerung der "Steinwüste" wird gemeinsam ein blumengeschmücktes Steinmandl errichtet. Im Bus beschreibt Dr. J. M. den Myrdalsjökull mit seiner gefährlichen, unberechenbaren "Katla" bzw. der Deutung des Gletscherlaufes in Sagen. Dr. H. Z. verweist bei der Fahrt über den Myrdalsjökuller Sander auf die künstlich eingebrachten Lupinen (Lupinus nootkatensis) und Ampfer (Rumex acetosella).
1050-1120
HP 72 " 10 min." Shoppingstop in Vik.
1125 - 1210
HP 73 "Vik Ryhuistrangar". Üppige, krautreiche Vegetation mit 2 Engelwurzarten (Wald- und Erzengelwurz), sowie Schottische Mutterwurz um schönen Säulenbasalt-Vogelfelsen
(Dreizehenmöwe, Schmarotzerraubmöwe, Papageientaucher, Küstenseeschwalbe).
Im Bus beschreibt Dr. P. W. die Lebensweise der Raubmöwen (Skuas und Schmarotzerraubmöwen).
1250 - 1335
HP 74 Mittagspause auf "Dyrhölaey" (Türhügelinsel) und Besichtigung der Klippen.
HP 75 Fotokurzstopp am Damm - "Mertensia maritima" (Strandblauglöckchen)
1410-1445
HP 76 "Skögarfoss" -Besichtigung des 62 m hohen Wasserfalles.
Dr. P. W. erläutert Verhalten der Dreizehenmöwe.
1525 - 1630
HP 77 " Hvolsvöllur" - Njalusgningin-saga center"
Besichtigung des Museums nach Einführung in die Sagazeit der Viktringer zwischen 930 und 1050 in diesem Raum bzw. Teile der 40 Erzählungen. Angeschlossen Handels- und Fischereiausstellung.
Anschließend Caffee - Shopping - Stop in Hvolsvöllur
1740
HP 78 "Laugalandskölj Holtum" - Quartier erreicht, Küche und Zimmer belegt, Schwimmbad ausgiebig benützt.
2130 - 2215 Dr. H. Z. - Nachbesprechung"
Im Einkommensteuerbescheid 2000 ließ das Finanzamt wegen des Mischprogramms die Kosten für die Islandreise von S 20.800,-- nicht zum Werbungskostenabzug zu. Die Aufwendungen für Fachzeitschriften (S 1.533,--) und Fachliteratur (S 3.009,60) seien für die Allgemeinheit von Interesse und daher ebenfalls nicht abzugsfähig. Das Finanzamt brachte die Werbungskosten mit S 14.504,-- in Ansatz.
In der gegen den Einkommensteuerbescheid 2000 eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass es sich bei der Islandreise um eine Fortbildungsveranstaltung des P I in Zusammenarbeit mit dem NWV K gehandelt habe. Die Reise sei ausschließlich beruflich veranlasst, private Belange hätten keine Rolle gespielt, es sei damit keine Erholungsreise verbunden gewesen und die von der Rechtsprechung des VwGH geforderten Voraussetzungen seien erfüllt. Aus dem Lehrplan gehe hervor, dass Geologie, Erdbeben und Vulkanismus in sehr großem Umfang unterrichtet werden müsse, Island würde immer als Musterbeispiel bezeichnet. Durch diese einmalige Fortbildungsveranstaltung sei den Biologielehrern vom P I die Möglichkeit geboten worden, so etwas auch in natura zu sehen und zu erforschen. Eine weitere Bestätigung des P I vom 27. Juni 2002 wurde beigelegt.
Weiters begehrte der Bw., S 3.039,20 für Fachliteratur und -zeitschriften als Werbungskosten in Abzug zu bringen, weil es sich um "Fachliteratur" handle. Er schloss einige Kopien diverser Bücher an.
Im weiteren Berufungsverfahren stellte das Finanzamt die in der Berufung beantragen Aufwendungen für "Fachliteratur" außer Streit.
Über die Berufung wurde erwogen:
1. Islandreise (S 20.800,--):
Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben
- objektiv im Zusammenhang mit einer nichtselbstständigen Tätigkeit stehen und
- subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und
- nicht unter ein Abzugsverbot des § 20 fallen.
Demgegenüber dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden.
Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Die wesentliche Aussage des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 ist somit die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung nicht abzugsfähig sind. Aufwendungen oder Ausgaben, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst sind, stellen somit grundsätzlich keine Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot).
In Fällen von Aufwendungen, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen, darf die Veranlassung durch die Einkunftserzielung vielmehr nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen bzw. beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung. Dem Abgrenzungskriterium der Notwendigkeit eines Aufwandes ist dann keine entscheidende Bedeutung beizumessen, wenn ein Aufwand seiner Art nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen lässt (vgl. VwGH 27.5.1999, 97/15/0142).
Über die Abzugsfähigkeit des Aufwandes für die Teilnahme an Studienreisen liegt umfangreiche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor (vgl. VwGH 28.3.2001, 2000/13/0194; 27.9.2000, 96/14/0055; 24.4.1997, 93/15/0069, sowie die dort zitierte Judikatur und Literatur). Nach den in der Judikatur erarbeiteten Grundsätzen sind Kosten einer Studienreise des Steuerpflichtigen grundsätzlich als Aufwendungen für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 anzusehen, es sei denn, dass folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen:
1) Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt.
2) Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten.
3) Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer der Berufsgruppe des Abgabepflichtigen abgestellt sein, dass sie jeglicher Anziehungskraft auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer entbehren.
4) Andere allgemein interessierende Programmpunkte dürfen zeitlich gesehen nicht mehr Raum als jenen einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Betätigungen verwendet wird (vgl. VwGH 10.02.1971, 425/70). Grundsätzlich ist dabei auf eine "Normalarbeitszeit" von durchschnittlich acht Stunden täglich abzustellen (vgl. VwGH 16.9.1986, 86/14/0019; 13.12.1988, 88/14/0002).
Prüft man die gegenständliche Reise an den in der Rechtsprechung des VwGH erarbeiteten Kriterien, so ergibt sich folgendes Bild:
Die Reise wurde während der Ferienzeit, nämlich vom 15. bis 29. Juli 2000 durchgeführt. Einen "Exkursionsbeitrag" hat der Bw. vom Arbeitgeber nicht bekommen. Die Planung und Durchführung der Islandreise wurde vom NWV K organisiert. Der Bw. unternahm die Islandrundreise im Rahmen einer Gruppenreise in einem isländischen Reisebus. Dabei wurden Sehenswürdigkeiten und Naturwunder besichtigt. Die geplanten und auch absolvierten Programmpunkte haben sich von jenen für "allgemeine Touristen" mit geografisch-(biologisch-, geologisch-, zoologisch-, botanisch)em Interesse nicht unterschieden.
Es wird nicht in Abrede gestellt, dass die Reise nach Planung und Durchführung dem Bw. die Möglichkeit geboten hat, Kenntnisse zu erwerben, die ihm eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten, wird er doch sehr wohl die im Rahmen seines Biologie- (und Chemie)unterrichts die anlässlich der Reise gewonnenen Kenntnisse sowie Erfahrungen und persönliche Eindrücke in den Unterricht einfließen lassen können.
Der Bw. hat nicht behauptet, dass der Teilnehmerkreis auf Angehörige der Berufsgruppe des Bw. beschränkt gewesen wäre. Gegen eine solche Beschränkung spricht auch die Teilnehmerliste mit den amtswegig ermittelten Berufen der einzelnen Teilnehmer. Neben unterschiedliche Fächer unterrichtenden AHS-Lehrern ist/sind auch ein Agrarökologe, ein Buchprüfer bzw. Steuerberater, eine Apothekerin, ein Architekt, ein (ehem.) Leiter der Forstinspektion, Hauptschullehrer, Pensionisten, Privatangestellte, LandesbeamtInnen, TeilnehmerInnen der Reise gewesen. Der Teilnehmerkreis spricht schon dafür, dass es sich um eine Reise mit allgemein interessierenden Programmpunkten gehandelt hat. An den dreizehn Aufenthaltstagen hat es allgemein interessierende Besichtigungspunkte, wie Nationalparks, historische (Gerichts-)Stätten, Lamafelder, Wasserfälle, Gletschermassen, Heißwasserquellen, Robben, Volkskundliche Museen, botanische Gärten, Seen, Solfatarenfelder, Vulkane, Krater, Pseudokrater, Vogelwelten, Vogelfelsen, Basaltformationen, Schluchten, Weidelandschaften, Mineralsammlungen, Fjorde, Eisseen, Gletscherzungen, Eisberge, Mooslandschaften, Canyons, Birkenwälder, Geysire, Wassersäulen usw. gegeben. Die Reise unterscheidet sich hinsichtlich des Reiseablaufes nicht von Bildungs- und Studienreisen, die von Reisebüros an ein Publikum mit geografisch-(biologisch-, botanisch-, zoologisch-, geologisch)em Interesse angeboten wird. Die nahezu selbe Reiseroute (mit den selben Sehenswürdigkeiten) wird von Internetreiseveranstaltern (vgl. zB PK Reiseführer Island für Individualisten, Kneissl Touristik - Fernreisen, Bildungsreisen usw.) "allgemeinen" Touristen angeboten. Im Streitfall war das Reiseprogramm und seine Durchführung keineswegs derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer der Berufsgruppe des Bw. - also auf Biologie- bzw. Chemielehrer - abgestellt, dass es jeglicher Anziehungskraft auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer entbehrt hätte. Sämtliche im Reiseprogramm enthaltenen Destinationen sind für "typische Islandtouristen" geeignet. Auch aus dem vom Bw. vorgelegten Tagesprotokoll des DI H. P. und der M. P. vom 24. Juli 2000 lässt sich für das Begehren des Bw. nichts gewinnen. Mag der Bw. zweifellos für den Beruf verwertbare Kenntnisse und Eindrücke gewonnen haben, so darf nicht außer Acht gelassen werden, dass das gesamte Programm auch für die anderen Reiseteilnehmer von Interesse war. Der Umstand, dass die Reise unter fachkundiger Leitung des NWV K stand, vermag am "Mischprogramm" der Reise nichts zu ändern. In weiten Bevölkerungskreisen ist es nämlich üblich geworden, dass der Allgemeinbildung dienende Studienreisen unter der Leitung wissenschaftlicher Fachleute stehen.
Ungeachtet des Umstandes, dass die Islandreise während der Ferienzeit des Bw. erfolgte, lässt das vorliegende Programm keinen Zweifel daran, dass die Islandreise - und zwar an sämtlichen Aufenthaltstagen - allgemein interessierende Besichtigungspunkte enthielt, so dass schon aus diesem Grund nahezu der gesamte, zumindest aber der überwiegende Teil des Aufenthalts als "Privatzeit" qualifiziert werden kann. Mögen im Zuge der Besichtigungen rein fachspezifische Kenntnisse vermittelt worden sein, so kann aber schon auf Grund des vorliegenden Reiseprogramms und des verschiedenste Berufsgruppen beinhaltenden Teilnehmerkreises ohne nähere Untersuchung ein Acht-Stunden-Arbeitstag des Bw. verneint werden.
Bezüglich des Einwandes, dass es sich um keine "Erholungsreise" gehandelt hätte, darf auf das Erkenntnis des VwGH vom 28.03.2001, 2001/13/0194, verwiesen werden, in dem der VwGH den anstrengenden Charakter einer Programmgestaltung nicht als entscheidendes Kriterium zur Abgrenzung beruflich veranlasster Reisen von solchen privater Natur beigemessen hat.
Auch wenn laut den vorgelegten Bestätigungen die Islandreise im Veranstaltungsprogramm des P I als Lehrerfortbildung ausgeschrieben war, so vermag dies noch nicht, die "Notwendigkeit" der Teilnahme des Bw. an der Reise zu begründen.
Abschließend kann nun gesagt werden, dass die unter 1), 3) und 4) aufgezählten Voraussetzungen bei der streitgegenständlichen Islandreise nicht erfüllt sind. Die Aufwendungen für die Islandreise sind daher nicht zum Werbungskostenabzug zuzulassen, sondern sind sie als nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 zu qualifizieren.
Aus den angeführten Gründen war die Berufung hinsichtlich dieses Berufungspunktes als unbegründet abzuweisen.
2. Fachliteratur und Fachzeitschriften (S 3.039,--):
Zumal das Finanzamt diesen Punkt nach ergänzenden Berufungsvorbringen des Bw. außer Streit stellte, kann dem diesbezüglichen Begehren des Bw. vollinhaltlich Rechnung getragen werden. Dem Vorbringen des Finanzamtes, die Zeitschrift des Spektrum Verlages, München, Moderne Chemie (S 135,--), bereits im Erstbescheid berücksichtigt zu haben, konnte nach Durchsicht der Unterlagen nicht gefolgt werden, sodass die gesamten in der Berufung begehrten Werbungskosten von S 3.039,-- in Abzug zu bringen sind.
Die Werbungskosten sind nunmehr in Höhe von S 17.543,-- (anstatt bisher S 14.504,--) zu gewähren.
Beilage: 1 Berechnungsblatt
Klagenfurt, 20. Oktober 2003
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 19.04.2004 |
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Schlagworte: | AHS-Lehrer für Biologie und Chemie, Studienreise, Island, Werbungskosten, Mischprogramm, Kosten der Lebensführung, Allgemeininteresse, allgemein interessierende Programmpunkte, weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit, einigermaßen konkrete berufliche Verwertung |
Systemdaten: | Findok-Nr: 8783.1 aufgenommen am: 19.04.2004 14:27:46 zuletzt geändert am: 03.11.2009 Dokument-ID: 4e9e2acd-1ae4-4df9-a2b5-c1df744e93e0 Segment-ID: 44c283b0-ab90-4d1c-83bb-6ded106737bb |
