

In der Frage der Gewinnabgrenzung bei schweizerischen Finanzierungsbetriebstätten ist gemäß Artikel 25 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein Verständigungsverfahren durchgeführt worden. Das BM für Finanzen hat sich demnach der schweizerischen Auffassung angeschlossen, dass der "AOA" (Authorized OECD Approach) nicht als rechtsverbindliche Grundlage für eine Änderung einer bisher gegenteilig geübten Verwaltungspraxis herangezogen werden soll. Hierzu hätte es daher einer auf Verordnungsstufe stehenden Durchführungsregelung bedurft.
Durch dieses Verständigungsverfahren sind die Aussagen der EAS 2891 insoweit überholt, als sie sich auf die Anwendung des AOA beziehen. Desgleichen ist der Erlass vom 21. Dezember 2007, BMF-010221/2197-IV/4/2007, der die Anwendung des AOA auf die schweizerischen Betriebstätten auf Zeiträume ab 2008 eingeschränkt hat, gegenstandslos.
Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2008
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 23.06.2008 |
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Schlagworte: | Finanzierungsbetriebstätte, Schweiz, Betriebstätte, Zinsen, Authorized OECD Approach (AOA) |
Systemdaten: | Findok-Nr: 34659.1 aufgenommen am: 23.06.2008 14:47:20 zuletzt geändert am: 25.06.2008 Dokument-ID: ee7a24f6-e20a-422f-a0ef-df4ea330153e Segment-ID: 1b0a6ba0-3c83-4fa0-afe1-40d111808bae |
