Richtlinie des BMF vom 13.07.2005, 09 4501/58-IV/9/00
gültig von 13.07.2005 bis 22.11.2011
UStR 2000, Umsatzsteuerrichtlinien 2000
Die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 stellen einen Auslegungsbehelf zum Umsatzsteuergesetz 1994 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Umsatzsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Umsatzsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen.
  • 3. Lieferung (§ 3 UStG 1994)

3.3. Eigenhandel, Kommissionsgeschäft, Vermittlung

3.3.1. Kommissionsgeschäft

381

Der Kommissionär wird im eigenen Namen und für fremde Rechnung (nämlich des Kommittenten) tätig. Gemäß § 383 HGB kann das jede natürliche oder juristische Person (Personengesellschaft) sein, die es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines Auftraggebers im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen. Es gibt drei Arten von Kommissionsgeschäften: die Einkaufs- und Verkaufskommission (§ 383 HGB) sowie die Werklieferungskommission über unvertretbare bewegliche Sachen (§ 406 Abs. 2 HGB).

Bei Kommissionsgeschäften liegen zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär Lieferungen vor. Es gilt bei der Verkaufskommission der Kommissionär, bei der Einkaufskommission der Kommittent als Abnehmer. Bei der Verkaufskommission gilt die Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär erst mit der Lieferung durch den Kommissionär als ausgeführt gilt. Diese Regelung bezieht sich jedoch nur auf den Zeitpunkt und nicht auch auf den Ort der Lieferung.

Hinsichtlich Kommissionsgeschäft im Binnenmarkt siehe Rz 3589.

3.3.2 Vermittlung

Randzahlen 382 bis 390: derzeit frei.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:20.04.2006
Materie:
  • Steuer
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:Umsatzsteuer, Lieferungen, Kommissionen, Kommissionsgeschäfte, Einkaufskommissionen, Verkaufskommissionen, Werklieferungskommissionen, Kommissionäre, Kommittenten, Eigenhandel, Vermittlungen, Vermittler, Agenten, Agenturen, Vermittlungsgeschäfte, eigener Name, fremde Rechnung, Trödelvertrag, Trödelverträge, Verkaufsauftrag, Verkaufsaufträge.
Systemdaten: Findok-Nr: 19969.1
aufgenommen am: 20.04.2006 12:46:34
zuletzt geändert am: 14.09.2006
Dokument-ID: e0cc1620-d232-4ebf-9949-b3c109f0f97f
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