Richtlinie des BMF vom 20.12.2012, BMF-010222/0142-VI/7/2012
gültig von 20.12.2012 bis 17.12.2017
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.
  • 13 VERANLAGUNG VON LOHNSTEUERPFLICHTIGEN EINKÜNFTEN (§ 41 EStG 1988)
  • 13.1 Pflichtveranlagung (§ 41 Abs. 1 EStG 1988)

13.1.4 Freibetragsbescheid

911e

Eine Pflichtveranlagung ist weiters durchzuführen, wenn bei der laufenden Lohnverrechnung ein Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr gemäß § 63 Abs. 1 EStG 1988 berücksichtigt wurde (§ 41 Abs. 1 Z 4 EStG 1988). Siehe dazu auch Rz 1039.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:08.01.2013
Materie:
  • Steuer
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:Lohnsteuer, Freibetragsbescheid
Stammfassung:07 2501/4-IV/7/01
Systemdaten: Findok-Nr: 19974.11
aufgenommen am: 08.01.2013 13:27:44
Dokument-ID: c074fd6c-1bad-4c5d-a0a9-3735971d532d
Segment-ID: a9e4c5a0-12d2-4f56-b9fa-caeab8a01cf9
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