
- 41 Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (§ 108g EStG 1988 bis § 108i EStG 1988)
41.16 Steuerliche Behandlung einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge im Todesfall
41.16.1 Während der Ansparphase
Der Erbe kann in den Vertrag einsteigen und einen Auszahlungsplan - bezogen auf seine Person - abschließen. In diesem Fall liegt keine Auszahlung im Sinne des § 108i Abs. 1 Z 1 EStG 1988 vor und es unterbleibt die Nachversteuerung im Sinne des § 108g Abs. 5 EStG 1988. Die Mindestbindungsfrist beginnt nicht neu zu laufen. Dieser Vertrag ist als Vertrag des Erben zu behandeln, es gelten die allgemeinen Voraussetzungen. Für Einzahlungen bis zum Todestag steht die Prämie dem Verstorbenen zu und ist unter der Vertragsnummer des Verstorbenen anzufordern. Der Erbe hat eine neue Abgabenerklärung abzugeben. Hatte der Erbe bereits einen eigenen Vertrag, steht die Prämie für beide Verträge insgesamt nur bis zur Höchstbemessungsgrundlage zu.
Wird kein derartiger Auszahlungsplan abgeschlossen, liegt eine Auszahlung im Sinne des § 108i Abs. 1 Z 1 EStG 1988 vor.
Zusatzinformationen
| in Findok veröffentlicht am: | 22.12.2020 |
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| betroffene Normen: | |
| Verweise: | |
| Schlagworte: | Lohnsteuer |
| Stammfassung: | 07 2501/4-IV/7/01 |
| Systemdaten: | Findok-Nr: 19974.20 aufgenommen am: 22.12.2020 07:58:42 Dokument-ID: fb41c092-9e62-476e-8fab-5a49f269ea2f Segment-ID: f1ada0f2-fd44-4277-92ec-a5377244cddc |


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