Richtlinie des BMF vom 06.08.2020, 2020-0.489.540
gültig ab 06.08.2020
UP-5300, Arbeitsrichtlinie MAR

10. Ceuta und Melilla

Im Sinne dieses Ursprungsprotokolls schließt der Ausdruck "Gemeinschaft" Ceuta und Melilla nicht ein. Der Ausdruck "Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft" schließt Ursprungserzeugnisse Ceutas und Melillas nicht ein.

Für die Feststellung, ob Erzeugnisse bei ihrer Einfuhr nach Ceuta und Melilla als Ursprungserzeugnisse der AKP-Staaten angesehen werden können, gilt dieses Ursprungsprotokoll sinngemäß.

Werden Erzeugnisse, die in Ceuta und Melilla oder in der Gemeinschaft vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind, in den AKP-Staaten be- oder verarbeitet, so gelten sie als in den AKP-Staaten vollständig hergestellt.

Die in Ceuta und Melilla oder in der Gemeinschaft vorgenommene Be- oder Verarbeitung gilt als in den AKP-Staaten vorgenommen, sofern die hergestellten Vormaterialien in den AKP-Staaten weiter be- oder verarbeitet werden.

Für die Zwecke der Absätze 3 und 4 gelten nicht ausreichenden Be- oder Verarbeitungen (Minimalbehandlungen) nicht als Be- oder Verarbeitung.

Ceuta und Melilla gelten als ein Gebiet.

11. Rechtsgrundlagen

11.1. Marktzugangsverordnung

Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates vom 20. Dezember 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören, ABl. Nr. L 348 vom 31.12.2007 S. 1

Verordnung (EG) Nr. 1217/2008 des Rates vom 8. Dezember 2008 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates - Aufnahme der Republik Sambia in die Liste der Regionen oder Staaten, die Verhandlungen abgeschlossen haben, ABl. Nr. L 330 vom 09.12.2008 S. 1

Verordnung (EU) Nr. 527/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates hinsichtlich der Streichung einiger Länder von der Liste der Regionen oder Staaten, die Verhandlungen abgeschlossen haben, ABl. Nr. L 165 vom 18.06.2013 S. 59

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1025/2014 der Kommission vom 25. Juli 2014 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 38/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung bestimmter Verordnungen zur gemeinsamen Handelspolitik hinsichtlich der Übertragung der Befugnis zum Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten über bestimmte Maßnahmen, ABl. Nr. L 284 vom 30.09.2014 S. 1-2

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1026/2014 der Kommission vom 25. Juli 2014 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 527/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, mit der einige Länder von der Liste der Regionen oder Staaten, die Verhandlungen abgeschlossen haben, gestrichen wurden, ABl. Nr. L 284 vom 30.09.2014 S. 3-4

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1027/2014 der Kommission vom 25. Juli 2014 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 527/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, mit der einige Länder von der Liste der Regionen oder Staaten, die Verhandlungen abgeschlossen haben, gestrichen werden, ABl. Nr. L 284 vom 30.09.2014 S. 5-6

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1387/2014 der Kommission vom 14. November 2014 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören, ABl. Nr. L 369 vom 24.12.2014 S. 35-36

Verordnung (EU) 2016/1076 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören (Neufassung), ABl. Nr. L 185 vom 08.07.2016

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1551 der Kommission vom 14. Juli 2017 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) 2016/1076 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören, ABl. Nr. L 237 vom 15.09.2017 S. 59

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1550 der Kommission vom 14. Juli 2017 zur Anfügung eines Anhangs an die Verordnung (EU) 2016/1076 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören, ABl. Nr. L 237 vom 15.09.2017 S. 57

Delegierte Verordnung (EU) 2019/821 der Kommission vom 12. März 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1076 des Europäischen Parlaments und des Rates, um den Unabhängigen Staat Samoa in Anhang I aufzunehmen, ABl. Nr. L 134 vom 22.5.2019 S. 12

Delegierte Verordnung (EU) 2019/2178 der Kommission vom 14. Oktober 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1076 des Europäischen Parlaments und des Rates, um die Union der Komoren in Anhang I aufzunehmen, ABl. Nr. L 330 vom 20.12.2019 S. 2

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1138 der Kommission vom 27. Mai 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1076 des Europäischen Parlaments und des Rates, um die Salomonen in Anhang I aufzunehmen, ABl. Nr. L 248 vom 31.07.2020 S. 1

11.2. Ursprungsprotokoll

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates vom 20. Dezember 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören, ABl. Nr. L 348 vom 31.12.2007 S. 12 (siehe Anhang 4)

Anhang II der Verordnung (EU) 2016/1076 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören (Neufassung), ABl. Nr. L 185 vom 08.07.2016 S. 1 (siehe Anhang 5)

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:07.08.2020
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:MAR, AKP, ehemalige Cotonou
Stammfassung:BMF-010310/0213-IV/7/2016
Systemdaten: Findok-Nr: 72076.8
aufgenommen am: 07.08.2020 07:34:05
Dokument-ID: 861125cf-685f-477a-8ff5-4a2035e845ab
Segment-ID: e7b46d5a-9230-4b6c-82b6-e061d395c3fc
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