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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .UStR 2000, Umsatzsteuerrichtlinien 2000
Die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 stellen einen Auslegungsbehelf zum Umsatzsteuergesetz 1994 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Umsatzsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Umsatzsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen.128. UID (Art. 28 UStG 1994)
128.1. Allgemeines
128.1.1. Erteilung der UID von Amts wegen und auf Antrag
Rechtslage ab 1. Jänner 2003
Unternehmern, die im Inland Lieferungen und sonstige Leistungen erbringen, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, erteilt das Finanzamt von Amts wegen eine UID. Schwellenerwerber (siehe Rz 4339) erhalten eine UID über Antrag. Der Antrag ist schriftlich (auch per Telefax oder Telegramm) unter Angabe von Name, Firma, Anschrift und Steuernummer an das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zu richten. Fallen festsetzendes und einhebendes Finanzamt auseinander, ist das festsetzende Amt zuständig.
Jeder Unternehmer erhält nur eine UID, auch wenn er mehrere Betriebe hat bzw. Tätigkeiten ausübt (Ausnahmen siehe Rz 4341 und Rz 4342).
128.1.2. Anspruchsberechtigung
Anspruch auf Erteilung haben alle Unternehmer (§ 2 UStG 1994) und juristische Personen, die nicht Unternehmer sind (siehe jedoch Schwellenerwerber Rz 4339).
Die so genannten "Schwellenerwerber", das sind
- Unternehmer, die ausschließlich von der land- und forstwirtschaftliche Pauschalierung des § 22 UStG 1994 erfasste Umsätze tätigen,
- Unternehmer, die ausschließlich unecht steuerfreie Umsätze ausführen, sowie
- juristische Personen im nichtunternehmerischen Bereich,
erhalten eine UID nur dann, wenn sie die UID für innergemeinschaftliche Lieferungen bzw. innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. In diesem Fall muss der Antrag eine entsprechende Erklärung enthalten. Dabei genügt es, glaubhaft zu machen, dass solche Umsätze in Zukunft getätigt werden.
128.1.3. Sonderfälle der UID-Vergabe
128.1.3.1. Ausländische Unternehmer
Randzahl 4340: derzeit frei.
128.1.3.2. Körperschaften öffentlichen Rechts
Diese erhalten über Antrag eine UID für den unternehmerischen Bereich, für den sie zur Umsatzsteuer erfasst sind. Bei größeren Gebietskörperschaften können mehrere Umsatzsteuernummern vergeben werden. In diesem Fall ist parallel dazu auch jeweils die Vergabe einer UID möglich.
128.1.3.3. Organgesellschaften
Bei Organschaften wird über Antrag des Unternehmers (Organträger) auch jeweils eine gesonderte UID für jede einzelne Organgesellschaft (Organtochter) erteilt, soweit diese im eigenen Namen innergemeinschaftliche Umsätze ausführen oder innergemeinschaftliche Erwerbe bewirken. Bloße Filialbetriebe oder Zweigniederlassungen erhalten keine eigene UID.
128.1.3.4. SonderUID für Spediteure
128.1.4. Übersicht über Bezeichnung und Aufbau der UID der EG-Mitgliedstaaten (Stand 1. Mai 2004)
Mitgliedstaat |
Aufbau |
Ländercode |
Format |
Belgien |
BE123456789 |
BE |
1 Block mit 9 Ziffern |
Dänemark |
DK12345678 |
DK |
1 Block mit 8 Ziffern |
Deutschland |
DE123456789 |
DE |
1 Block mit 9 Ziffern |
Estland |
EE123456789 |
EE |
1 Block mit 9 Ziffern |
Finnland |
FI12345678 |
FI |
1 Block mit 8 Ziffern |
Frankreich |
FRXX345678901 |
FR |
1 Block mit 2 Zeichen, |
Griechenland |
EL123456789 |
EL |
1 Block mit 9 Ziffern |
Irland |
IE12345678 |
IE |
1 Block mit 8 Zeichen (vgl. Anm. 1) |
Italien |
IT12345678901 |
IT |
1 Block mit 11 Ziffern |
Lettland |
LV12345678901 |
LV |
1 Block mit 11 Ziffern |
Litauen |
LT123456789 oder |
LT |
1 Block mit 9 Ziffern oder |
Luxemburg |
LU12345678 |
LU |
1 Block mit 8 Ziffern |
Malta |
MT12345678 |
MT |
1 Block mit 8 Ziffern |
Niederlande |
NL123456789B12 |
NL |
1 Block mit 12 Zeichen(vgl. Anm. 2) |
Österreich |
ATU12345678 |
AT |
1 Block mit 9 Zeichen (vgl. Anm. 3) |
Polen |
PL1234567890 |
PL |
1 Block mit 10 Ziffern |
Portugal |
PT123456789 |
PT |
1 Block mit 9 Ziffern |
Schweden |
SE123456789012 |
SE |
1 Block mit 12 Ziffern |
Slowakei |
SK123456789 oder |
SK |
1 Block mit 9 Ziffern oder |
Slowenien |
SI12345678 |
SI |
1 Block mit 8 Ziffern |
Spanien |
ES123456789 |
ES |
1 Block mit 9 Zeichen (vgl. Anm. 1) |
Tschechien |
CZ12345678 |
CZ |
1 Block mit 8, 9 oder 10 Ziffern |
Ungarn |
HU12345678 |
HU |
1 Block mit 8 Ziffern |
Vereinigtes |
GB123 1234 12 oder |
GB |
1 Block mit 3 Ziffern, 1 Block mit 4 Ziffern und 1 Block mit 2 Ziffern; |
Zypern |
CY123456789 |
CY |
1 Block mit 9 Zeichen |
Anmerkungen:
1) In den weiteren Stellen nach dem Ländercode können Buchstaben enthalten sein.
2) An der zehnten Stelle steht immer der Buchstabe "B".
3) An erster Stelle nach dem Ländercode steht immer ein "U" und anschließend
8 Ziffern.
4) Unterscheidet Unternehmen in Gruppen (ähnlich Organschaft)
5) Unterscheidet Abteilungen von Verwaltungen (GD: Government Departments)
6) Unterscheidet Gesundheitsbehörden (HA: Health Authorities)
Randzahlen 4344 bis 4350: derzeit frei.