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Richtlinie des BMF vom 14.12.2009, BMF-010222/0217-VI/7/2009
gültig von 14.12.2009 bis 10.12.2015
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.11 STEUERSÄTZE UND STEUERABSETZBETRÄGE (§ 33 EStG 1988)
11.1 Steuersätze (§ 33 Abs. 1 EStG 1988)
767
Die Einkommensteuer beträgt jährlich
Bei einem Einkommen von |
Einkommensteuer |
Steuersatz |
||
10.00011.000 Euro und darunter |
0 Euro |
|
0% |
|
25.000 Euro |
5.7505.110 Euro |
|
23,0020,44% |
|
51.00060.000 Euro |
17.08520.235 Euro |
|
33,5033,73% |
|
Das 51.00060.000 Euro übersteigende Einkommen wird mit 50% besteuert.
Bei einem Einkommen von mehr als 10.00011.000 Euro ist die Einkommensteuer wie folgt zu berechnen:
Einkommen |
Einkommensteuer in Euro |
|
über 10.00011.000 Euro bis 25.000 Euro |
(Einkommen - 10.00011.000) × 5.7505.110 14.000 |
|
|
_________________________ |
|
|
15.000 |
|
über 25.000 Euro bis 51.00060.000 Euro |
(Einkommen - 25.000) × 11.33515.125 35.000 |
+ 5.7505.110 |
|
___________________________ |
|
|
26.000 |
|
über 51.00060.000 Euro |
(Einkommen - 51.00060.000) × 0,5 + 17.08520.235 |