Richtlinie des BMF vom 14.12.2009, BMF-010222/0217-VI/7/2009 gültig von 14.12.2009 bis 10.12.2015

LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002

Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.

11 STEUERSÄTZE UND STEUERABSETZBETRÄGE (§ 33 EStG 1988)

11.1 Steuersätze (§ 33 Abs. 1 EStG 1988)

767

Die Einkommensteuer beträgt jährlich

Bei einem Einkommen von

Einkommensteuer

Steuersatz

10.00011.000 Euro und darunter

0 Euro

 

0%

 

25.000 Euro

5.7505.110 Euro

 

23,0020,44%

 

51.00060.000 Euro

17.08520.235 Euro

 

33,5033,73%

 

Das 51.00060.000 Euro übersteigende Einkommen wird mit 50% besteuert.

Bei einem Einkommen von mehr als 10.00011.000 Euro ist die Einkommensteuer wie folgt zu berechnen:

Einkommen

Einkommensteuer in Euro

über 10.00011.000 Euro bis 25.000 Euro

(Einkommen - 10.00011.000) × 5.7505.110

14.000

 

_________________________

 

15.000

über 25.000 Euro bis 51.00060.000 Euro

(Einkommen - 25.000) × 11.33515.125

35.000

+ 5.7505.110

 

___________________________

 

 

26.000

 

über 51.00060.000 Euro

(Einkommen - 51.00060.000) × 0,5 + 17.08520.235