Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.07.2008, BMF-010313/0220-IV/6/2009 gültig von 01.07.2008 bis 30.04.2016

ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)

Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften

Anhang 45b Liste der Positionen

Kapitel I Muster der Liste der Positionen

Formular: Liste der Positionen, Blatt A

Formular: Liste der Positionen, Blatt B

Kapitel II Erläuterungen zur Liste der Positionen und den erforderlichen Angaben (Daten)

Wird mehr als eine Warenposition befördert, so ist Blatt A der Liste der Positionen stets von dem Computersystem auszudrucken und dem Exemplar des Versandbegleitdokuments beizufügen.

Die Felder der Liste der Positionen sind vertikal erweiterbar.

Die Angaben sind wie folgt auszudrucken:

1. Im Identifikationsfeld (oben links): a) Liste der Positionen b) laufende Nummer des jeweiligen Blattes und Zahl der Blätter insgesamt (einschließlich Versandbegleitdokument).

2. AbgSt - Bezeichnung der Abgangsstelle

3. Datum - Datum der Annahme der Versandanmeldung

4. MRN (movement reference number) - Versand-Bezugsnummer gemäß der Festlegung in Anhang 45a

5. Die Angaben in den verschiedenen Feldern auf der Waren-Ebene sind wie folgt auszudrucken: a) Positionsnummer - laufende Nummer der jeweiligen Ware, b) Verfahren - dieses Feld ist nicht zu verwenden, wenn alle Waren der Anmeldung denselben Status haben, c) bei gemischten Sendungen ist der tatsächliche Status T1, T2 oder T2F anzugeben.