Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.01.2007, BMF-010313/0056-IV/6/2007 gültig von 01.01.2007 bis 30.06.2008

ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)

Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften

Anhang 45b Liste der Positionen

Kapitel I Muster der Liste der Positionen

Formular: Liste der Positionen, Blatt A

Formular: Liste der Positionen, Blatt B

Kapitel II Erläuterungen zur Liste der Positionen und den erforderlichen Angaben (Daten)

Wird mehr als eine Warenposition befördert, so ist Blatt A der Liste der Positionen stets von dem Computersystem auszudrucken und dem Exemplar A des Versandbegleitdokuments beizufügen.

Werden zwei Exemplare (A und B) des Versandbegleitdokuments ausgedruckt, so ist Blatt B der Liste der Positionen ebenfalls auszudrucken und dem Exemplar B des Versandbegleitdokuments beizufügen.

Die Felder der Liste der Positionen sind vertikal erweiterbar.

Die Angaben sind wie folgt auszudrucken:

1. Im Identifikationsfeld (oben links): a) Liste der Positionen, b) Blatt A/B, c) laufende Nummer des jeweiligen Blattes und Zahl der Blätter insgesamt (einschließlich Versandbegleitdokument).

2. AbgSt - Bezeichnung der Abgangsstelle.

3. Datum - Datum der Annahme der Versandanmeldung.

4. MRN (movement reference number) - Versand-Bezugsnummer gemäß der Festlegung in Anhang 45a.

5. Die Angaben in den verschiedenen Feldern auf der Waren-Ebene sind wie folgt auszudrucken: a) Positionsnummer - laufende Nummer der jeweiligen Ware; b) Verfahren - dieses Feld ist nicht zu verwenden, wenn alle Waren der Anmeldung denselben Status haben; c) bei gemischten Sendungen ist der tatsächliche Status T1, T2 oder T2F anzugeben; d) die übrigen Felder sind gemäß Anhang 37 gegebenenfalls unter Verwendung von Codes auszufüllen.