Richtlinie des BMF vom 01.02.2007, BMF-010313/0027-IV/6/2007
gültig von 01.02.2007 bis 14.02.2008
ZK-0917, Arbeitsrichtlinie NCTS

Hinweis Beachte

Diese Richtlinie gilt im Bereich der gemeinschaftlichen und gemeinsamen Versandverfahren gemeinsam mit den Ausführungen der Arbeitsrichtlinie ZK-0910
Die Arbeitsrichtlinie NCTS stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den gemeinschaftlichen und gemeinsamen Versandverfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der gemeinschaftlichen und gemeinsamen Versandverfahren gemeinsam mit den Ausführungen der Arbeitsrichtlinie ZK-0910.
  • 5. SUCHVERFAHREN
  • 5.3. Suchverfahren "e-zoll.at"

5.3.3. Bearbeitung - Aufgaben der Bestimmungsstelle

Unter dem Menüpunkt "Suchverfahren - Bestimmung - eingelangte Nachrichten" werden all jene Fälle angezeigt, bei denen es sich um eine Anfrage im Rahmen des Suchverfahrens durch eine andere Zollstelle handelt. Diese Anzeige beinhaltet sowohl die eingelangte Nachricht als auch die MRN. Die Fälle sind über die Nachricht bzw. die MRN aufzurufen und die Nachricht wird im Detail angezeigt. Sollte es sich um eine Nachricht handeln, zu welcher bereits ein Akt besteht, wird die dazugehörige Aktenzahl angezeigt, sollte noch keine Aktenzahl zu einem Datensatz bestehen, ist ein Akt anzulegen.

Die in "Suchverfahren - Bestimmung - eingelangte Nachrichten" angezeigten Nachrichten werden auch bei den jeweiligen Einzelansichten der Akte angezeigt. Durch entfernen des Häckchens bei "Nachricht anzeigen" scheinen die Nachrichten bei "Suchverfahren - Bestimmung - eingelangte Nachrichten" nicht mehr auf, der Fall fällt aus dieser Aufstellung heraus. Die eingelangten Nachrichten werden nur mehr in der Einzelansicht beim jeweiligen Akt angezeigt

Über die Aktenübersicht gelangt man in "Suchverfahren - Akt - Detailansicht" , wo auch die einzelnen Nachrichten angezeigt werden. Im Falle einer negativen Antwort ist die entsprechende Nachricht "Negative Antwort auf TC 20 erstellen" zu versenden. Im Falle einer Anforderung von erforderlichen Zusatzangaben kann das durch Angabe der nachfolgend angeführten Codes und bei Code 5 und 6 zusätzlich durch einen Zusatztext erfolgen.

 

1

Genaue Beschreibung der Waren

2

Kopie der Rechnung

3

Kopie des Beförderungspapiers (z.B. AWB; CMR)

4

Name/Adresse des Gestellungspflichtigen

5

Folgende zusätzliche Informationen

6

Folgende zusätzliche Dokumente

 

Bei positiver Beantwortung der Suchanzeige sind entsprechende Nachrichten zu versenden.

Diese Nachrichten können vorerst nur in der NCTS Anwendung ZEUS verschickt werden, und zwar

Wenn noch keine Nachricht bezüglich des offenen Versandvorganges ergangen ist, ist unter dem Menüpunk "Abfertigung" "Bestimmung" die Erledigung des Versandvorganges nachträglich zu erfassen, es wird vom System die Nachricht "Eingangsbestätigung" (IE06) und "Kontrollergebnisnachricht" (IE18) versandt.

Ist bereits eine Nachricht ergangen (z.B. IE06 ergangen, IE18 noch offen) ist der entsprechende Datensatz unter dem Menüpunkt "CCC", "Erneutes Senden von Nachrichten" zu erfassen.

Eine Nachsendung dieser Nachrichten in der Anwendung "e-zoll.at" wird nach Schaffung der Systemvoraussetzungen so bald als möglich erfolgen können.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:08.02.2007
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:NCTS - New Computerised Transit System, Neues elektronisches Versandverfahren
Systemdaten: Findok-Nr: 26347.1
aufgenommen am: 08.02.2007 10:42:34
zuletzt geändert am: 27.02.2007
Dokument-ID: 818c1f46-6880-40cd-a5c6-730ca5baec19
Segment-ID: 36c99c78-f068-47b4-86dd-efa78a6b448d
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