
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Zusatzinformationen

Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.
1 PERSÖNLICHE STEUERPFLICHT (§ 1 EStG 1988)
1.1 Natürliche Personen
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Gemäß § 1 Abs. 1 EStG 1988 sind nur natürliche Personen einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuerpflicht beginnt mit Geburt der natürlichen Person und endet mit dem Tod (Todeserklärung). Die Besteuerung von Bezügen nach einem verstorbenen Arbeitnehmer beim Rechtsnachfolger hat - wenn an den Rechtsnachfolger kein laufender Bezug bezahlt wird - auf Grund der vom Arbeitgeber beim verstorbenen Arbeitnehmer zu beachtenden Besteuerungsmerkmale zu erfolgen. Soweit solche Bezüge in die Veranlagung einzubeziehen sind, sind sie bei der Veranlagung der Einkommensteuer des verstorbenen Arbeitnehmers zu berücksichtigen (§ 32 Z 2 EStG 1988).
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in Findok veröffentlicht am: | 20.04.2006 |
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Schlagworte: | Lohnsteuer, STEUERPFLICHT, natürliche Personen, Einkommensteuerpflicht, Rechtsnachfolger |
Systemdaten: | Findok-Nr: 19974.1 aufgenommen am: 20.04.2006 12:35:22 zuletzt geändert am: 21.05.2006 Dokument-ID: 370ec295-55cd-452c-bd49-6e3a733351ad Segment-ID: 3ae5a6ba-f3d0-4b6d-952f-ff05ab824f2d |
