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Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.07.2009, BMF-010313/0593-IV/6/2009
gültig von 01.07.2009 bis 30.04.2016
ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der GemeinschaftenAnhang 45f Liste der Warenpositionen Versand/Sicherheit ("LdWPVS") gemäß Artikel 358 Absatz 3
Kapitel I Muster der Liste der Warenpositionen Versand/Sicherheit
Kapitel II Erläuterungen zur Liste der Warenpositionen Versand/Sicherheit und den erforderlichen Angaben (Daten)
Die in diesem Kapitel verwendete Kurzform "BKP" ("Betriebskontinuitätsplan") bezieht sich auf Situationen, in denen das Notfallverfahren nach Artikel 340b Absatz 7 angewandt wird.
Die Liste der Warenpositionen Versand/Sicherheit enthält die für Warenpositionen in der Anmeldung zutreffenden Daten.
Die Felder der Liste der Warenpositionen sind vertikal erweiterbar. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anhängen 30a und 37 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind, gegebenenfalls unter Verwendung von Codes:
1. Feld MRN - Versandbezugsnummer gemäß der Festlegung in Anhang 45e. Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Positionen aufzudrucken, es sei denn, die Vordrucke werden im Rahmen des BKP verwendet, bei dem keine MRN zugewiesen wird.
2. Die Angaben in den einzelnen Feldern auf Ebene der Positionen sind wie folgt aufzudrucken:
(a) Feld Positionsnummer (32) - laufende Nummer der jeweiligen Ware;
(b) Feld Beförderungskosten, Code für die Zahlungsweise (S29) - Code für die Zahlungsweise der Beförderungskosten eintragen;
(c) UNDG (44/4) - UN-Gefahrgutnummer;
(d) Feld Vordrucke (3):
- Erstes Unterfeld: laufende Nummer des ausgedruckten Blattes,
- Zweites Unterfeld: Gesamtzahl der ausgedruckten Blätter (Versandbegleitdokument/Sicherheit, Liste der Warenpositionen).